Seit mehreren Monaten, spätestens seit dem US-Wahlkampf, wird sehr intensiv über den Einfluss von Fake News und Social Bots auf demokratische Diskurse diskutiert. Genauso diskutieren wir seit nunmehr mehr als einem Jahr über strafbare Meinungsäußerungen im Netz unter dem Stichwort „Hate Speech“. Diese Themen sind also bei Weitem keine gänzlich neuen. Wir müssen uns sehr intensiv und mit der nötigen Trennschärfe mit diesen Thematiken beschäftigen. Das wäre auch die Aufgabe der Bundesregierung, der sie, bis heute nicht nachkommt - und gleichzeitig bereits eine gesetzliche Regulierung ankündigt.
Auf der gerade zu Ende gegangenen Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen wurden drei netzpolitische Beschlüsse gefasst. Auch auf diesem Parteitag gab es wieder mehr als 600 Anträge. Da naturgemäß nicht jeder Antrag tatsächlich debattiert werden kann, entscheiden die Delegierten über ein Voting-Verfahren, welche Anträge tatsächlich debattiert und beschlossen werden sollen. Aus den knapp 70 eigenständigen V-Anträgen wurden so 12 Anträge extrahiert und durch die Delegierten gerankt. Unter diesen 12 Anträgen befanden sich auch alle drei vorliegenden netzpolitischen Anträge – ein klares Indiz für die Bedeutung die der Digitalpolitik mittlerweile zukommt – sowohl gesamtgesellschaftlich auch als parteiintern. Hier dokumentieren wir die Ergebnisse des Rankings und verweisen auf die – jeweils mit übergroßer Mehrheit bis einstimmig - beschlossenen Anträge.
Heute haben bundesweit Razzien im Zusammenhang mit dem Verbreiten von Hassposts stattgefunden. Anlässlich dieser vom Bundeskriminalamt (BKA) koordinierten Aktion habe ich die Bundesregierung heute erneut aufgefordert, endlich ihren Teil dazu beizutragen, dass Hass und Hetze effektiv bekämpft werden. Dass die Bundesregierung endlich der „No Hate Speech“-Kampagne des Europarats beigetreten ist, begrüßen wir ausdrücklich. Der Beitritt war überfällig. Insgesamt muss auch die Bundesregierung die Dimension der Problematik erkennen. Auch sie muss entschlossen gegen Hass und Hetze vorgehen – egal, ob diese am Stammtisch, online oder sonstwo geäußert wird.
An dieser Stelle möchten wir Euch auf eine interessante Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung aufmerksam machen. Unter dem Titel "Die Müllabfuhr im Internet" beschäftigt sich die Stiftung mit der Frage, was eigentlich mit Bildern und Videos passiert, die von den sozialen Netzwerken nach oftmals selbst definierten Standards gelöscht und nicht länger veröffentlicht werden. Wer nimmt die Prüfung eigentlich vor? Und was passiert mit den gelöschten Bildern? All diesen Fragen geht die Veranstaltung auf den Grund.
Anlässlich der heutigen Eröffnung eines Verfahrens wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch gegen Facebook durch das Bundeskartellamt haben Konstantin und Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik der grünen Bundestagsfraktion, die bisherige Haltung der Bundesregierung bezüglich der Regulierung marktmächtiger Unternehmen kritisiert. Die Bundesregierung duckt sich seit Jahren weg. Eine gesetzliche Regulierung hat sie stets abgelehnt. Stattdessen hat sie allein auf Selbstregulierung gesetzt und den Anbietern so signalisiert, dass sie nichts zu befürchten haben. Die Entscheidung des Bundeskartellamts zeigt auch, dass wir für das Internet neue, moderne Wettbewerbsregeln brauchen. Die immer größere Sammlung von Daten durch bestimmte Unternehmen darf nicht erst bei Missbrauchsverfahren eine Rolle spielen. Sie muss auch bei der Analyse von Marktmacht berücksichtigt werden und in die Fusionskontrolle einfließen. Vorschläge hierzu haben wir als grüne Bundestagsfraktion unterbreitet.
Nach dem erfolgreichen Start der neuen digitalen Veranstaltungsreihe von Sven Giegold, MdEP, “Europe Calling – Europa kontrovers” Mitte Dezember freuen wir uns über die Fortsetzung zu einem hochaktuellen Thema: Die jüngst von Jan als Berichterstatter für das Europäische Parlament verhandelte Datenschutzgrundverordnung. Über diesen Meilenstein für den Europäischen Datenschutz wollen wir diskutieren. Mit dabei sind der Datenschutzaktivist und Facebook-Bezwinger Max Schrems sowie Kirsten Fiedler von European Digital Rights. Dabei wollen wir klären, welche Fortschritte sie für den Schutz der Daten bringt und welche Hürden noch immer zu überwinden sind.
Soeben meldet Spiegel Online, dass Facebook das bisherige Verfahren zur Überprüfung von Inhalten geändert hat. Das war bitter nötig. Es ist begrüßenswert, dass Facebook das bisherige Verfahren zur Überprüfung von Inhalten geändert hat. Genau hierauf haben wir in den letzten Monaten immer wieder gedrungen und darauf aufmerksam gemacht, dass es eben nicht ausreicht, wenn Mitarbeiter in den USA, ohne spezifische Kenntnis der deutschen Rechtslage, Inhalte überprüfen. Klar ist: Die Bundesregierung ist weiterhin in der Pflicht die Unternehmen an ihre Verantwortung zu erinnern und klare rechtliche Vorgaben zu machen, beispielsweise, was den Datenschutz in den sozialen Netzwerken angeht. Hier gibt es weiterhin extrem viel zu tun.
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