Am 13.05.2013 veranstalten der Wirtschafts- und der Rechtsausschuss eine gemeinsame Anhörung zum gerade vorgelegtem, interfraktionellem Antrag zur Einschränkung der Patentierung von Computerprogrammen. Die Anhörung wird ab 16:00 Uhr stattfinden und ist öffentlich, das heißt, interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer können sich über das Sekretariat des Rechtsausschusses zur Anhörung anmelden. Derzeit benennen die einzelnen Fraktionen die zur Anhörung einzuladenen Sachverständigen. Als Opposition bemühen wir uns parallel um ein Livestreaming der Sitzung.
Nachdem vor Kurzem bereits eine Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum geplanten und hoch umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverlage stattgefunden hat, haben sich die Obleute des Rechtsausschusses heute darauf verständigt, dass weitere Beratungen dringend notwendig sind. Hierfür hatten auch wir Grünen uns eingesetzt. Besonders freuen wir uns, dass es im Rahmen der jetzigen Beratungen gelungen ist, zwei Dinge durchzusetzen, die im Rahmen der Beratungen des Rechtsausschusses – vollkommen zu Recht – für einigen Unmut gesorgt hatten: So ist zu der jetzigen Anhörung, nachdem während des Expertengesprächs des Rechtsausschusses lediglich ein Protagonist der öffentlichen Debatte vertreten war, nunmehr auch ein Vertreter des Unternehmens google geladen. Zudem wird die jetzige Anhörung gestreamt, d.h. alle diejenigen, die eine Teilnahme auch aufgrund der Kurzfristigkeit nicht realisieren können, haben die Möglichkeit, die Anhörung live zu verfolgen.
Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundes­tag hat auf Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo­gie eine Untersuchung mit dem Titel „Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informationsgesellschaft“ durchgeführt. Aus Anlass der Veröffentlichung des Abschlussberichtes findet am Mittwoch, dem 16. Januar 2012, eine Expertenanhörung zweier Ausschüsse im Bundestag statt, an der u.a. auch die Leiter der Studie teilnehmen werden. Interessierte Gäste können sich ab sofort anmelden.
Im Rahmen seiner 28. Sitzung am Montag, dem 10.12.2012, berät der Unterausschuss Neue Medien in öffentlicher Sitzung zum Thema "Open Data - Aktivitäten zur Errichtung eines Bund, Länder und Kommunen übergreifenden Portals". Die Bundesregierung wird in Person der Staatssekretärin des Bundesministerium des Inneren, Cornelia Rogall-Grothe, die zugleich IT- Beauftragte der Bundesregierung ist, einen Sachstandsbericht geben. Im direkten Anschluss an die Sitzung zum Thema Open Data findet eine weitere Sitzung des Unterausschusses Neue Medien statt – bedauerlicherweise ist diese nicht öffentlich.
Die Projektgruppe Internationales und Internet Governance der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen, am 19. November 2012 ein einstündiges Expertengespräch mit Prof. Dr. Wolfgang Kleinwächter zum Thema Internet Governance durchzuführen. An der Sitzung werden auch Vertreter von Bundesministerien teilnehmen. Das Expertengespräch ist öffentlich und wird per Livestream übertragen. Interessierte können sich jetzt über das Enquete-Sekretariat als Gast für die Sitzung anmelden.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in der Rubrik “Aus den Ländern” über verschiedene Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den einzelnen Bundesländern. Für die Fraktion der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg lädt Alexander Salomon, Sprecher für Datenschutz der grünen Fraktion, nun alle Interessierten zu einer weiteren Diskussion zur Europäischen Datenschutzreform.
Die Diskussion um die Wahrung der Netzneutralität und darüber, ob es einer gesetzlichen Festschreibung dieses grundlegenden Prinzips des Internets wie wir es heute kennen, bedarf, wird seit langem, sowohl auf bundesdeutscher wie auf europäischer Ebene intensiv geführt. So hatte die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Kroes vor einem guten Jahr eine Untersuchung in Auftrag gegeben und begleitend einen Konsultationsprozess gestartet, um den Bedarf an weiteren – auch gesetzgeberischer – Handlungen auszuloten. Erste Ergebnisse der Studie, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen, liegen nun vor - und sollen im Rahmen eines öffentlichen Expertenegsprächs am 5. November im Bundestag erörtert werden.
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