Nach dem 11. September 2001 wurden zur Terrorismusbekämpfung neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden geschaffen. Um zu verhindern, dass damit eventuell zu weitreichende Eingriffe in die Bürgerrechte auf Dauer legitimiert werden, haben wir damals die Befristung dieser Gesetze und eine Überprüfung der neuen Instrumente festgeschrieben. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Evaluierung zur Farce werden lassen. Heute stellte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, eine Studie zur Evaluation von Sicherheitsgesetzen vor. Konstantin kommentiert.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist ein grüner Erfolg. Unser Einsatz für einen transparenten Staat und unser Kampf für das IFG haben sich gelohnt: Die geschaffenen voraussetzungslosen Auskunftsrechte werden von den Bürgerinnen und Bürgern immer stärker genutzt. Sie erwarten zu Recht, dass die vielfältigen Möglichkeiten des Internets genutzt werden. Weitere Reformen in Sachen IFG müssen dringend auf den Weg gebracht werden. Insbesondere brauchen wir die Aufnahme eines Informationsgrundrechts in das Grundgesetz, starke Open-Data-Verpflichtungen der Verwaltung und ein neues Informationsfreiheitsgesetz, mit dem verhindert wird, dass Behörden Informationen aufgrund eines zu weitgehenden Verständnisses von Betriebsgeheimnissen zurückhalten. Hierfür sprechen wir Grünen uns seit langem aus. Am 25. Mai 2012 beriet der Deutsche Bundestag in seiner 182. Sitzung über unseren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, in dem wir uns für die Aufnahme der Informationsfreiheit als Informationszugangsgrundrecht in Artikel 5 des Grundgesetzes aussprechen.
Nach langen Verhandlungen hat das Europäische Parlament heute eine Resolution über die europäische Antiterror-Politik der letzten zehn Jahre mit deutlicher Mehrheit angenommen. Es verlangt darin von der Kommission eine umfassende Evaluierung aller Maßnahmen in Bezug auf ihre Effektivität, ihre Kosten, ihre Grundrechtseingriffe und ihre demokratische Kontrolle. Dabei soll auch untersucht werden, welche versteckten Kosten der Privatwirtschaft aufgebürdet werden, die damit indirekt zur Finanzierung hoheitlicher Aufgaben herangezogen werden. Zudem wird eine Beschäftigung mit den Ursachen von Terrorismus gefordert, anstatt nur die Symptome zu bekämpfen.
Die entsetzlichen Anschläge vom 11. September jähren sich 2011 zum zehnten Mal. Grund genug, kritisch-bilanzierend zurück zu blicken. An drei Beispielen, der Vorratsdatenspeicherung (I.), der Pressefreiheit (II.) und der Evaluierung der Sicherheitsgesetze (III.) will ich aufzeigen, wie wir Grünen uns eine moderne und rechtstaatliche Prävention und Strafverfolgung vorstellen, die sich stärker als bisher an den Bürgerrechten orientiert.
Heute sind die die Netzsperren betreffenden Teile des Zugangserschwerungsgesetzes genau ein Jahr ausgesetzt. Am Anfang der Legislatur hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Teil des am Ende der vorausgegangenen Legislaturperiode noch rasch unterzeichneten Zugangserschwerungsgesetzes, der das Sperren von Seiten betrifft, auszusetzen und stattdessen nur noch „Löschen statt Sperren“ zu wollen. Passiert ist seidem wenig.
Am Anfang der Legislatur hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Teil des am Ende der vorausgegangenen Legislaturperiode noch rasch unterzeichneten Zugangserschwerungsgesetzes, der das Sperren von Seiten betrifft, per Ministererlass vom 17. Februar 2010 auszusetzen und stattdessen nur noch „Löschen statt Sperren“ zu wollen. Die Erfolge der Löschbemühungen sollten nach einem Jahr evaluiert werden. Heute wissen wir: Obwohl die einjährige Evaluierungsfrist abgelaufen ist, hat die Bundesregierung keinerlei Plan, wie die Evaluierung ausgestaltet und wer sie vornehmen soll - ein Armutszeugnis.
Während des letzten Jahres, in dem der Teil des Zugangserschwerungsgesetzes der das Sperren regelt, ausgesetzt war, haben die beteiligten Akteure erfolgreiche Anstrengungen unternommen, das Löschen von Darstellungen sexuellen Missbrauchs weiter zu verbessern und ihr Vorgehen verstärkt aufeinander abzustimmen. Seit langem sollte das so genannte Harmonisierungspapier unterzeichnet werden. Laut Bundesregierung ist es nun offenbar endlich bald soweit - pünktlich zum Auslaufen der Evaluierungsfrist.
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