Heute hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof seinen Schlussantrag zur Klage gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Die Erklärung über die Unvereinbarkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechtecharta der EU ist ein Befreiungsschlag für die Bürgerrechte in Europa! Die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten verstößt eindeutig gegen das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre sowie das Prinzip der Unschuldsvermutung. Die Vorratsdatenspeicherung muss daher jetzt umgehend in der ganzen EU abgeschafft werden.
Heute findet die mündliche Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung statt. Jan Philipp und Konstantin haben heute in einer gemeinsamen Erklärung den Gerichtshof ermuntert, den Grundrechtsschutz von 500 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und angesichts der Enthüllungen um PRISM, TEMPORA und Co. den EU-Datenschutz zu stärken. Als Grüne setzen wir uns dafür ein, Artikel 10 des Grundgesetzes zu stärken und das darin verankerte Kommunikationsgeheimnis zu einem umfassenden Telekommunikations- und Mediennutzungsgeheimnis auszubauen.
Die Ko-Fraktionsvorsitzenden der Grünen/EFA im Europäischen Parlament, Rebecca Harms und Daniel Cohn-Bendit haben einen Brief an Kommissionspräsidenten José Barroso geschrieben und um Klarstellungen der Kommission zur Ankündigung, das umstrittende ACTA-Abkommen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen lassen zu wollen. Den Brief von Rebecca und Dany dokumentieren wir auch hier noch einmal.
Die seit langem kontrovers geführte Debatte über die Durchsetzung von Urheberrechten in der Online-Welt hat durch ein gestriges Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg neue Nahrung erhalten. Der für die Auslegung des geltenden EU-Rechts zuständige Gerichtshof, der derzeit auch angesichts der nach wie vor im Raum stehenden Forderung, das ACTA-Abkommen hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit EU-Grundrechten überprüfen zu lassen, in aller Munde ist, hat entschieden, dass Anbieter sozialer Netzwerke nicht dazu gezwungen werden können, Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzerinnen und Nutzer mit Hilfe von Filtersystemen zu verfolgen. Das neuerliche Urteil stärkt somit den Grundrechtsschutz der Nutzerinnen und Nutzer ein weiteres Mal und stellt zudem erneut klar, dass es nicht Aufgabe der Anbieter sein kann, ihre Nutzerinnen und Nutzer sowie deren Nutzungsverhalten weitgehend zu überwachen. Ob dasjüngste Urteil des EuGH auch auf die anhaltende Diskussion um ACTA hat, beleuchten wir hier.
Nachdem vor wenigen Tagen die für die „Digitale Agenda“ zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes wirklich beachtenswerte Überlegungen zur Reform des Urheberrechts angestellt hat (Rede Neelie Kroes: Is copyright working?), erreicht uns heute die nächste positive Nachricht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 24.11. entschieden (Pressemitteilung des EuGH), dass Provider nicht per Sperrverfügungen verpflichtet werden können, gegen illegale Downloads ihrer Kunden vorzugehen. Dies, so das Gericht in seinem Urteil (pdf, 46 KB), würde gegen die EU-Grundrechte verstoßen. Wenig zielführende, rein repressive Durchsetzungsmechanismen in Sachen Urheberrecht haben, so scheint es mehr und mehr, in der EU keine Zukunft.
Am gestrigen Donnerstag debattierte der Deutsche Bundestag erneut über die geplanten Abkommen der EU mit den USA und Australien zur Speicherung von Fluggastdaten (PNR = Passenger Name Record). Das Thema Flugastdatenabkommen bearbeiten wir Grünen sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Europäischen Parlament seit langem intensiv. Gegenstand der gestrigen Debatte war u.a. ein von uns in den Bundestag eingebrachter Antrag mit dem Titel „Gutachten über die geplante EU-Fluggasdaten-Abkommen mit den USA und Australien beim Gerichtshof der Europäischen Union einholen“ mit dem wir die Bundesregierung auffordern, die nach wie vor im Raum stehenden und von zahlreichen wissenschaftlichen Diensten mittlerweile bestätigten, erheblichen Bedenken hinsichtlich der rechtskonformen Ausgestaltung der Abkommen endlich ernst zu nehmen und die Rechtskonformität der geplanten Abkommen mit den USA und Australien noch einmal vom Gerichtshof der Europäischen Union überprüfen zu lassen. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal meine gestrige Protokollrede.
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