Heute hat die EU-Kommission ihre Vorschläge für die europäische Urheberrechtsreform vorgelegt. Gemeinsam haben erklären Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz und Tabea die Reform als halbherzig und ohne Vision kritisiert. Die europäische Kultur- und Digitallandschaft wartet seit Jahren auf eine zukunftsgewandte und vereinheitlichende europäische Urheberrechtsreform. Die EU-Kommission legt heute Reformvorschläge vor, die teils versuchen herkömmliche Geschäftsmodelle dem Netz aufzuzwingen, anstatt Kreativität und Innovation zu fördern. Zudem geht sie dringend erforderliche Reformen für Urheberinnen und Urheber und Nutzerinnen und Nutzer nicht konsequent an. Die Bundesregierung muss hier nun endlich selber handeln, und kann nicht länger warten - will sie nicht, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ihr einziges Vermächtnis im Urheberrecht bleibt.
Roboter sind fester Bestandteil unseres Alltags geworden. In der Kranken- und Altenpflege, in der Industrie, aber auch als Drohnen im militärischen Bereich sind sie nicht mehr wegzudenken. Die juristische Diskussion zu Robotik steht noch am Anfang und die maschinellen Helfer werfen viele Fragen auf. Wie ist die automatisierte Kriegsführung mit Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht vereinbar? Wie sieht es mit der maschinellen Ausweitung von Körpergrenzen aus, also Mischwesen aus Mensch und Maschine? Die Grenzziehungen zwischen Mensch und Maschine verschwimmen mit der immer engeren Verbindung zwischen Wissenschaft und Technik. Sicher ist, dass Technologien unser Leben grundlegend verändern und dies auch weiterhin tun werden. Dabei dürfen ethische Überlegungen nicht zu kurz kommen. Die neugegründete Grüne Arbeitsgruppe zu Robotik lädt daher zu einer Diskussionsveranstaltung ein: "Das Verschmelzen von Mensch und Maschine: Fragen der Ethik im Umgang mit neuen Technologien"
Die Mehrheit der Abgeordneten im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat heute den Bericht zum Vorschlag für eine Anti-Terrorismus-Richtlinie von Berichterstatterin Monika Hohlmeier (Konservative) angenommen. Die Abgeordneten der Grünen/EFA-Fraktion haben eine klare Definition des Begriffs Terrorismus gefordert, konnten sich aber nicht durchsetzen und haben sich enthalten.
Gerade hat die Europäische Kommission einen Entwurf eines neuen „Privacy Shield“-Abkommens vorgelegt. Um es kurz zu machen: Alle Befürchtungen sind eingetreten. Das von der Kommission vorgelegte Abkommen ist derartig löchrig, dass es keinen ausreichenden Schutz bietet. Die Europäische Kommission muss dringend nachbessern. Die Bundesregierung darf dem Abkommen in dieser Form nicht zustimmen. Wir brauchen eine robuste und nachhaltige Lösung für die zentrale Frage der digitalen Vernetzung unserer Welt. Eine solche ist der „Privacy Shield“ nicht. Die Bundesregierung darf ihm keinesfalls zustimmen.
Im Plenum des Bundestags wurde gestern Abend, unter dem Radar der öffentlichen Aufmerksamkeit, auf Antrag der Fraktion Die Linke erneut über die Netzneutralität diskutiert. Ziel der von der Fraktion Die Linke vorgelegten Initiative ist es, die vor kurzem vorgelegte EU-Verordnung zur Netzneutralität durch ein nationales Gesetz zu konkretisieren. Bislang ist vorgesehen, dass die nationalen Regulierungsbehörden in einem sogenannten „soft law Verfahren“ Vorschläge erarbeiten, wie die in der Verordnung gefassten Spielräume regulatorisch konkret ausgestaltet werden sollen. Hierzu führt die in Deutschland zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA) derzeit Workshops durch. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede.
Heute berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass die Bundesregierung offenbar von ihrem bisherigen Gesetzentwurf abrücken und nun doch offene Zugänge zu Freifunknetzen zulassen will. Die federführenden Ministerien distanzieren sich von ihrem eigenem Gesetzesentwurf. Trotzdem bestehen aus unserer Sicht erhebliche Zweifel, ob die Fraktionen von CDU/CSU und SPD noch Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vornehmen werden. Den vielfach kritisierten Gesetzentwurf der Bundesregierung haben sie mittlerweile im „Unterausschuss Kommunales“ geparkt. Immer wahrscheinlicher wird, dass man den Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs abwarten wird (EuGH). Absehbar wird also erneut erst eine weitere höchstrichterliche Ohrfeige dafür sorgen, dass eine in allen netzpolitischen Fragestellungen völlig konfus agierende Bundesregierung umsteuert und letztendlich eine Regelung vorlegt, die den seit Jahren vorliegenden Vorschlägen der Opposition entspricht.
Am heutigen Donnerstag hat die Mehrheit der Abgeordneten im Europäischen Parlament der Einrichtung eines europäischen Fluggastdatensystems zugestimmt, das eine anlasslose Speicherung aller PNR-Daten von Fluggästen durch die Mitgliedstaaten vorsieht. Diese Massenüberwachung wird nicht mehr Schutz vor Terroristen bringen. Die PNR-Richtlinie setzt eine falsche Politik der Massendatensammlungen fort, die Sicherheit und Freiheit in Europa gefährdet. Nach den Anschlägen von Paris und Brüssel wissen wir, dass bereits vor den Anschlägen Informationen über die Täter bei Polizei und Sicherheitsbehörden vorhanden waren, diese aber nicht zu Überwachung und Verfolgung genutzt und ausgetauscht wurden.
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