Hass und Hetze und die Verbreitung von Fake News nehmen zu - ob am Stammtisch, auf der Straße oder im Netz. Nachdem die Bundesregierung lange gar nichts tat, legte Justizminister Heiko Maas vor wenigen Wochen in einem Hauruck-Verfahren einen Gesetzentwurf zum „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) vor, in dem er peinlicherweise schon jetzt Fehler einräumen musste. Mit Spannung erwarten wir deshalb die Einschätzungen der Sachverständigen, die zur Anhörung am kommenden Montag eingeladen wurden. Hier findet Ihr alle weiteren Infos.
Dass die GroKo dieser Tage im Eilverfahren versucht, noch möglichst viele Gesetze durch den Bundestag zu peitschen, mussten wir nun bereits mehrfach beobachten. In ihren Änderungsvorschlägen zum Bundesversorgungsgesetz versucht sie nun wieder einmal, den Datenschutz durch die Hintertür auszuhebeln - und bedient sich dabei perfidester Tricks.
Während die Bundesregierung weiterhin die Aufklärung im Fall Amri vernebelt, peitscht sie in dieser Woche mal wieder mehrere schwerwiegende Eingriffe in unsere Grundrechte durchs Parlament. Dabei wurden vielfach verfassungsrechtlichen Bedenken an Gesetzesvorhaben wie der Fluggastdatenspeicherung, dem BKA-Gesetz oder der Umsetzung der Europäischen Datenschutzreform deutlich gemacht. Doch dies alles interessiert die GroKo nicht – sie startet einen weiteren Mitternachtsausverkauf der Freiheitsrechte. Konstantins Blick auf diese Sitzungswoche könnt Ihr hier nachlesen.
Die europäische Datenschutzreform ist eines der wichtigsten europäischen Projekte der letzten Jahre. Sie sorgt für hohe gemeinsame Datenschutzstandards in der gesamten Europäischen Union. In so gut wie jedem Lebensbereich werden dort wichtige Datenschutz-Fragen umfassend geregelt. Die Bundesregierung versucht nun bei der Umsetzung dieses hohe Datenschutzniveau zu verwässern. Deshalb ist es umso dramatischer, dass dieses wichtige Gesetz wieder einmal im Eilverfahren durch den Bundestag gepeitscht werden sollte. Doch wir konnten einen Teilerfolg erzielen: Aufgrund unseres lautstarken Protestes wurde die Abstimmung über dieses wichtige Gesetz nun doch - wie anfangs vereinbart - auf Ende April vertagt. Alle weiteren Informationen dazu findet Ihr hier.
Der Ausschuss Digitale Agenda beschäftigte sich am 22. März 2017 in einem Fachgespräch mit Fragen rund um das immer wichtiger werdende Thema Künstliche Intelligenz. Über das Fachgespräch, die geladenen Sachverständigen, den ihnen übermittelten Fragenkatalog und Stellungnahmen hatten wir in einem Blogbeitrag im Vorfeld ausführlich berichtet. Die Anhörung wurde gestreamt. Für diejenigen, die sie nicht live verfolgen konnten, dokumentieren wir hier das Video.
Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Richterinnen und Richter bemängelte unter anderem, dass das Gesetz weder den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, noch den notwendigen Schutz von Berufsgeheimnisträgern gewährleiste. Auch die oftmals fehlende richterliche Kontrolle wurde beanstandet. Darüber hinaus zeigte das Gericht dem Gesetzgeber weiteren Handlungsbedarf beispielsweise in Bezug auf den grenzüberschreitenden Austausch personenbezogener Daten auf. Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfüllt nun gleich mehrere dieser Auflagen nicht. Zu dieser Einschätzung gelangten auch die für die heutige Anhörung des Innenausschusses zum BKA-Gesetz geladenen Sachverständigen: Eine klare Mehrheit hielt den Gesetzesentwurf für fragwürdig und übereilt.
Der Ausschuss Digitale Agenda veranstaltet in jedem Halbjahr drei öffentliche Fachgespräche. Das zweite öffentliche Fachgespräch wird am kommenden Mittwoch, den 22. März 2017 zu dem Thema "Künstliche Intelligenz" stattfinden. Fünf Sachverständige werden ab 16 Uhr im Saal E200 des Paul-Löbe-Hauses im Bundestag dieses Thema beleuchten. Wir möchten Euch herzlich einladen, an dem Fachgespräch teilzunehmen! Hier findet ihr alle Infos dazu.
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