Am morgigen Dienstag, 17. April 2012 laden die Münchner Grünen zu einem Diskussions- und Informationsabend zu ACTA und dem UrheberInnenrecht im Internet ein. Die Veranstaltung findet ab 19:00 Uhr in den Räumen der Initiativgruppe Interkulturelle Begegnung e.V. in der Karlstr. 50 in München statt. Die Veranstaltung wird gestreamt. Unter anderem besteht auch die Möglichkeit, Fragen via Chat zu stellen.
Mit Hilfe des Internets gestaltet sich die Kommunikation zwischen Politik und Bürgerinnen und Bürgern neu. Die Menschen nutzen die sich bietenden neuen Möglichkeiten und erheben den berechtigten Anspruch, sich aktiv in Politik einmischen zu können. In der Digitalisierung und der Durchdringung unseres Lebens durch das Internet liegen großen Chancen, Teilhabe, Transparenz und Mitbestimmung zu stärken. Bürgerbeteiligung ist für eine moderne Demokratie von zentraler Bedeutung. Als grüne Bundestagsfraktion nehmen wir den Wunsch nach mehr Dialog seit langem ernst. In der Vergangenheit haben wir verschiedene Beteiligungsinstrumente entwickelt und beziehen die Menschen schon heute in unsere parlamentarische Arbeit mit ein – z.B. durch die Diskussion und Weiterentwicklung parlamentarischer Initiativen im Vorfeld der Einbringung in den Bundestag. Es ist das Ziel der grünen Bundestagsfraktion, diese Beteiligungsinstrumente sukzessive weiter auszubauen. Mit dem neuen Onlineangebot auf www.gruene-bundestag.de, das am 25. April 2012 online geht, geht die Fraktion einen weiteren Schritt. Im Rahmen eines Fachgesprächs wollen wir uns über die neuen Chancen der politischen Kommunikation austauschen und unseren neuen Internetauftritt präsentieren.
Am heutigen Mittwochmorgen war Staatssekretär Dr. Max Stadler aus dem Bundesministerium für Justiz im Unterausschuss Neue Medien, um den Abgeordneten Rede und Antwort zum Leistungsschutzrecht zu stehen – leider in einer nichtöffentlichen Sitzung. Wir hatten ja gestern bereits darüber berichtet. Zu unserem Erstaunen endete der Staatssekretär seine Ausführung mit dem Satz, dass die Koalition noch weiteren Beratungsbedarf sehe und er daher keinen Gesetzentwurf vorlegen könne. Die Koalition erscheint diffus, ob sie das Leistungsschutzrecht nun will, wenn ja, in welcher Form – oder doch nicht. Seit über zwei Jahren führen wir nun eine Gespensterdebatte über ein Leistungsschutzrecht, ohne genau zu wissen, was eigentlich geregelt werden soll. Und auch im Ausschuss wurde wieder viel geredet, aber Antworten gab es nur wenige.
Auf gruen-digital berichten wir ja regelmäßig von der Arbeit der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft", die sich am Anfang der Legislatur im Bundestag konstituiert und die Aufgabe hat, fraktionsübergreifend zu den drängenden Fragen der Auswirkungen von Internet und Digitalisierung Stellung zu nehmen und mögliche Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Die Arbeit der Enquete findet maßgeblich in thematisch gegliederten Projektgruppen statt. An dieser Stelle berichten wir über den Fortgang der Arbeit der einzelnen Projektgruppen.
Heute beschäftigte sich sowohl der Innen- als auch der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages noch einmal mit dem aktuellen Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI). Über die Studie hatten wir ausführlich berichtet. Die Verfasser des Gutachtens, das vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegeben wurde und in den letzten Wochen und Tagen für ganz erhebliche Verstimmungen innerhalb der schwarz-gelben Koalition gesorgt hatte, kommen in ihrer Untersuchung zu dem Schluss, dass die Vorratsdatenspeicherung keinen messbaren Einfluss auf die Aufklärungsquoten der Strafverfolgungsbehörden hat. Durch die Ergebnisse der jüngsten Studie fühlen wir uns darin bestätigt, auch weiterhin für eine grundrechtsschonendere Alternative zur Vorratsdatenspeicherung einzutreten. Wir sehen die Befürworter einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung – sowohl auf deutscher wie auch auf europäischer Ebene - in der Pflicht, die tatsächliche Notwendigkeit beziehungsweise Nützlichkeit der Vorratsdatenspeicherung und eine Vereinbarkeit dieser mit EU-Grundrechten nachzuweisen. Ein solcher Beweis steht bis heute aus.
Jan Philipp Albrecht, Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für die EU-Datenschutzreform, im Fachgespräch zur Neuordnung des europäischen Datenschutzrechts München. Datenschutzbeauftragte verschiedener […]
Wir haben in der Grünen Fraktion intensiv am Grünen Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern („Whistleblowern“) gefeilt. Anschließend haben wir uns im Rahmen eines Fachgesprächs mit zahlreichen Gästen über unseren Grünen Gesetzentwurf ausgetauscht haben, den wir parallel online zur Diskussion gestellt und eine Mitarbeit an der Initiative ermöglicht haben. Hier findet Ihr einen ausführlichen Blogbeitrag. Seit Anfang November 2011 haben wir interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingeladen, den grünen Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern mit uns zu diskutieren. In Kürze werden wir nun unseren überarbeiteten Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen, weshalb wir die Arbeit an unserer Initiative nun beendet haben. Über den weiteren Verlauf der Diskussion und ähnliche Initiativen werden wir regelmäßig hier berichten.
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