Der Ausschuss Digitale Agenda veranstaltet in jedem Halbjahr drei öffentliche Fachgespräche. Das zweite öffentliche Fachgespräch wird am kommenden Mittwoch, den 22. März 2017 zu dem Thema "Künstliche Intelligenz" stattfinden. Fünf Sachverständige werden ab 16 Uhr im Saal E200 des Paul-Löbe-Hauses im Bundestag dieses Thema beleuchten. Wir möchten Euch herzlich einladen, an dem Fachgespräch teilzunehmen! Hier findet ihr alle Infos dazu.
Im Februar hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum BKA-Gesetz debattiert. Wir Grüne kritisieren an dem Entwurf vor allem die Möglichkeit der präventiven Überwachung von "Gefährdern" durch elektronische Fußfesseln und die umfassende Vernetzung von Datensätzen. Bevor der Gesetzesentwurf in zweiter Lesung im Bundestag abgestimmt wird, beraten die Fachausschüsse darüber. Die Anhörung des Innenausschusses am 22. März wird öffentlich sein und Konstantin möchte Euch herzlich einladen, daran teilzunehmen! Alle weiteren Infos findet ihr hier.
Als "Erhöhung der Sicherheit durch Videotechnik" versuchte die Große Koalition ganz unterschiedliche, teils sehr umstrittene und weitreichende Maßnahmen durchs Parlament zu bringen. So disparat und kurz konnte die parlamentarische Debatte nicht auch nur annähernd den komplexen Fragen in ausreichender Differenziertheit gerecht werden. Denn während Bodycams unter bestimmten Einsatz- und Datenschutz-Bedingungen auch in bürgerrechtlicher Hinsicht durchaus überlegenswert sind und die Kameraüberwachung an neuralgischen Orten wie Kriminalitätsschwerpunkten wenn auch nicht bei der Verhinderung, so doch bei der Aufklärung von schweren Straftaten hilfreich sein können, sind die automatische Kennzeichenerfassung sowie die ausgeweitete Videoüberwachung durch Private sicherheitspolitisch ebenso nutzlose wie bürgerrechtlich bedenkliche Formen der flächendeckenden Schleierfahnung respektive Massenüberwachung. Letztlich haben wir daher das Maßnahmenpaket in Gänze abelehnt.
Wir müssten sie heute erfinden, wenn es sie nicht schon gäbe: Die öffentlich-rechtlichen Medien. Ihr Auftrag: Vielfältige und sachkundige, öffentlich zugängliche Informationen zu gewährleisten, die sachliche Debatten ermöglichen. Damit sind die Öffentlich-Rechtlichen auch heute Teil der Daseinsvorsorge für eine demokratische Gesellschaft und ihre Politik. Das Vertrauen in ihre Qualität und Unabhängigkeit ist anhaltend hoch, und auch im europäischen Vergleich fällt auf, welches Gut wir damit haben. Zugleich stehen die öffentlich-rechtlichen Medien vor vielfältigen Herausforderungen. Zu der Debatte, bei der Tabea mit vielen Expertinnen und Experten über die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen einer seriösen Berichterstattung für eine demokratische Öffentlichkeit diskutieren wird, möchten wir Euch herzlich einladen.
Bereits heute wirkt sich die Digitalisierung grundlegend auf unser Leben und unsere Arbeitswelt aus – auf die Art, wie wir kommunizieren, wie wir uns informieren, wie wir produzieren und konsumieren. Wirtschaft und Gesellschaft durchlaufen grundlegende und richtungsweisende Veränderungen. Die Digitalisierung kann unsere Arbeitswelt positiv verändern. Nicht mehr Arbeitsort und -zeit sind entscheidend, sondern Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung. Das schafft neue Freiräume und birgt Chancen für eine humanere, familienfreundlichere und ökologischere Arbeitswelt. Die Digitalisierung stellt uns aber zweifellos auch vor neue Herausforderungen. Sie kann zu dauerhafter Verfügbarkeit und Mehrarbeit führen. Es ist Aufgabe der Politik, einen Rahmen zu schaffen, der es sowohl den Unternehmen, als auch den Beschäftigten ermöglicht, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten. Wir haben als Grüne Bundestagsfraktion deshalb im November 2016 unseren Antrag "Arbeit 4.0 - Arbeitswelt von morgen gestalten" in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Antrag wird voraussichtlich am 17. Februar 2017 im Plenum diskutiert werden.
In der vergangenen Sitzungswoche debattierte der Deutsche Bundestag unter anderem über den von der Bundesregierung vorgelegten "Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze". An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Kritik und Anmerkungen freuen wir uns.
Seit unserem erfolgreichen letzten Netzpolitischen Kongress „Ein Gesellschaftsvertrag für das digitale Zeitalter“ vor vier Jahren hat sich viel verändert. Die Digitalisierung aller Lebensbereiche schreitet so schnell voran, dass oftmals die Zeit zur Reflektion fehlt. Ob Automatisierung, Robotik, künstliche Intelligenz, Internet der Dinge oder datengetriebene Vorhersagen - kaum eine technische Entwicklung, die nicht grundlegende Fragen nach ethischen Grundsätzen aufwirft. Doch wie kann eine Ethik der digitalen Gesellschaft aussehen? Welche Regulierungsfragen entstehen für den Gesetzgeber, bei der Autonomisierung im Verkehr, in der Arbeitswelt oder im Bereich der Gesundheit und Pflege? Wie sieht eine zukunftsweisende Digitalisierungspolitik aus, die eine ethische Dimension immer mitdenkt? Diese und weitere Fragen wollen wir im Rahmen des 3. Netzpolitischen Kongresses diskutieren.
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