Im Zuge der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 19. März 2015 wurden zwei weitere Zeugen aus den Reihen des Bundesnachrichtendienstes (BND) angehört. Thematisch ging es zum einen noch einmal um die Operation EIKONAL, zum anderen um Fragen des G10-Schutzes und des Umgangs mit erfassten Kommunikationsdaten bis in die Gegenwart. In dieser Woche hört der Ausschuss zwei sehr interessante Zeugen – dieses Mal nicht vom Bundesnachrichtendienst (BND). Vielmehr werden Klaus Landefeld, Beirat der DE-CIX Management GmbH, und Dr. Hans de With, von 1998 bis 2013 Vorsitzender der G10-Kommission des Bundestages, vor dem Ausschuss aussagen.
Seit kurzem scheint Gewissheit was monatelang nur vermutet wurde: Die Bundesregierung erlaubt dem deutschen Auslandsgeheimdienst, dem Bundesnachrichtendienst (BND), Datenströme von 25 deutschen Providern direkt am Internetknoten De-Cix in Frankfurt auszulesen und zu rastern. Das zentrale Problem der millionenfachen Rasterung durch den für das Ausland zuständigen Geheimdienst ist die mutmaßliche Erstreckung der Überwachung auf den Inlandsverkehr der Bundesbürger. Dies wäre ein millionenfacher Grundrechtseingriff.
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