Gerade hat die Europäische Kommission einen Entwurf eines neuen „Privacy Shield“-Abkommens vorgelegt. Um es kurz zu machen: Alle Befürchtungen sind eingetreten. Das von der Kommission vorgelegte Abkommen ist derartig löchrig, dass es keinen ausreichenden Schutz bietet. Die Europäische Kommission muss dringend nachbessern. Die Bundesregierung darf dem Abkommen in dieser Form nicht zustimmen. Wir brauchen eine robuste und nachhaltige Lösung für die zentrale Frage der digitalen Vernetzung unserer Welt. Eine solche ist der „Privacy Shield“ nicht. Die Bundesregierung darf ihm keinesfalls zustimmen.
Heute das Bundesverfassungsgericht sein Urteils zum BKA-Gesetz verkündet. Hier findet Ihr eine Pressemitteilung des Gerichts. Auch Grüne hatten gegen das Gesetz geklagt. Vor Ort waren heute neben der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin, Britta Haßelmann, auch Wofgang Wieland, Hans-Christian Ströbele und Konstantin. Selten wurde ein Gesetz vor Gericht so auseinandergenommen wie jetzt das BKA-Gesetz. Das Gesetz ist in weiten Teilen unverhältnismäßig und intransparent. Es ist eine weitere herbe Niederlage für die Regierungskoalition vor Gericht. Diese hatte 2008 vor der Verabschiedung des Gesetzes alle fachlichen und rechtlichen Bedenken in den Wind geschlagen.
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