Europa hat in einem Kraftakt den europäischen Datenschutz harmonisiert. Diese Modernisierung schützt die Bürgerrechte gegen Facebook, Google und Co. Sie […]
Die heutige öffentliche Anhörung im Innenausschuss zum „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur […]
Die jüngste Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag hat eines deutlich gemacht: Beim Bundesnachrichtendienst (BND) herrscht informationsrechtliches Chaos. Der Präsident ignoriert die Rechtsauffassung seiner behördlichen Datenschutzbeauftragten. Er meint tatsächlich, millionenfach personenbezogene Informationen ohne rechtliche Bindung und Aufsicht an die NSA weitergeben zu dürfen. Diese Auffassung steht im Gegensatz zur einhelligen Auffassung der Verfassungsjuristen, die der Ausschuss zu dieser Frage gehört hat. Die Bundesregierung muss umgehend handeln und für die Wiederherstellung gesetzmäßiger Zustände beim Auslandsnachrichtendienst sorgen.
Heute Abend findet ab 19:30 Uhr im Thüringer Landtag in Erfurt (Jürgen-Fuchs-Straße 1; Raum F 103) eine öffentliche Fragestunde mit Constanze Kurz, Sprecherin des CCC, statt. Die Landtagsfraktion der Grünen in Thüringen schlägt Constanze Kurz als Kandidatin für das Amt der Datenschutzbeauftragen des Freistaates Thüringen vor. Constanze Kurz ist gegenwärtig an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin als wissenschaftliche Projektleiterin tätig. Sie wurde unter anderem als technische Sachverständige beim Bundesverfassungsgericht anlässlich des Beschwerdeverfahrens gegen die Vorratsdatenspeicherung gehört und ist Sachverständige in der „Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages. Darüber hinaus ist sie ehrenamtliche Pressesprecherin des Chaos Computer Clubs. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schreibt sie vierzehntäglich in einer Kolumne über Digitalisierung und den Umgang mit Daten und Informationen.
Auf ihrer heute abgeschlossenen 82. Konferenz befassten sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder anlässlich der aktuellen Diskussionen um Facebook vor allem mit dem Datenschutz in sozialen Netzwerken. Im Hinblick auf die zunehmende Nutzung des Internets und den Umstand, dass den Nutzerinnen und Nutzern die Grundlagen, Funktionsbedingungen und wirtschaftlichen Spielregeln des Internet nicht oder nur unzureichend bekannt sind, wurde auch über die Bedeutung des Datenschutzes als Bildungsaufgabe beraten. Diskutiert wurden ferner die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Geldwäschegesetzes vorgesehenen Identifizierungspflichten, der neue Internet-Adressierungsstandard IPv6 sowie die Auslagerung von IT-Systemen an Internetdienstleister ("Cloud Computing").
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