Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am 25. Juni geurteilt, dass der Deutsche Bundestag zur Herausgabe von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) nach dem Informataionsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet ist. Seit einiger Zeit sind verschiedene Organisationen bemüht, die abgefragten Ausarbeitungen systematisch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zukünftig wird der Bundestag von sich aus Gutachten unter gewissen Voraussetzungen zugänglich machen. Als Grüne werden wir uns das weitere Vorgehen intensiv begleiten.
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