Ein gemeinsamer Beitrag von Maria Klein -Schmeink & Konstantin von Notz In unserem gemeinsam erarbeiteten Antrag „Patientenorientierung und Patientenbeteiligung in […]
Heute stellt die von der Bundesregierung eingesetzt Datenethikkommission ihr Gutachten mit zahlreichen konkreten Handlungsempfehlungen vor. Zu den Vorschlägen des Gutachtens […]
Anlässlich des heute von der vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzten Expertenkommission vorgestellten Berichts zum „Wettbewerbsrecht 4.0“ habe ich heute gemeinsam mit Katharina […]
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- […]
Der internationale Drohnenkrieg ist völkerrechtlich höchst umstritten und fordert immer wieder zivile Opfer. Auch über die US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz werden als Relaisstation Drohnen gesteuert. Hans-Christian Ströbele hat deshalb Strafanzeige gestellt gegen die Verantwortlichen in Deutschland und den USA. Sonia Kennebeck sprach mit Whistleblowern aus den US-Drohnenprogrammen und besuchte mit einer Veteranin Opfer eines Angriffs in Afghanistan. Der Film zeigt die verheerenden Folgen für die Zivilbevölkerung sowie die Auswirkungen auf die beteiligten Militärangehörigen. Herzlich laden wir ein zum Filmabend und anschließender Diskussion.
Anlässlich der heutigen Eröffnung eines Verfahrens wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch gegen Facebook durch das Bundeskartellamt haben Konstantin und Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik der grünen Bundestagsfraktion, die bisherige Haltung der Bundesregierung bezüglich der Regulierung marktmächtiger Unternehmen kritisiert. Die Bundesregierung duckt sich seit Jahren weg. Eine gesetzliche Regulierung hat sie stets abgelehnt. Stattdessen hat sie allein auf Selbstregulierung gesetzt und den Anbietern so signalisiert, dass sie nichts zu befürchten haben. Die Entscheidung des Bundeskartellamts zeigt auch, dass wir für das Internet neue, moderne Wettbewerbsregeln brauchen. Die immer größere Sammlung von Daten durch bestimmte Unternehmen darf nicht erst bei Missbrauchsverfahren eine Rolle spielen. Sie muss auch bei der Analyse von Marktmacht berücksichtigt werden und in die Fusionskontrolle einfließen. Vorschläge hierzu haben wir als grüne Bundestagsfraktion unterbreitet.
Am Freitag, dem 18.04.2013, standen unter TOP 39 zwei von uns Grünen vorgelegte Initiativen zur Informationsfreiheit auf der Tagesordnung des Plenums des Bundestags. Neben der zweiten und dritten Beratung unseres Gesetzesentwurfs, der die Aufnahme der Informationsfreiheit ins Grundgesetz fordert, stand auch die erste Beratung eines weiteren von uns vorgelegten Antrag „Informationsfreiheit weiter entwickeln“ auf der Tagesordnung.
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