CDU/CSU und FDP geben vor, das Urheberrecht im Internet zu verbessern. Tatsächlich tut die schwarz-gelbe Koalition hierfür rein gar nichts. Den seit Jahren angekündigten dritten Korb einer dringend benötigten Urheberrechtsreform, der groß als Wissenschaftskorb angekündigt war und tatsächliche Verbesserungen für Viele bringen könnte, schiebt sie weiter auf die lange Bank. Ob der Korb in dieser Legislaturperiode überhaupt noch kommt, ist mittlerweile mehr als fraglich. Die schwarz-gelbe Koalition hat mit ihrem gestrigen Beschluss erneut ihre Rückwärtsgewandheit demonstriert. Statt die Verlage dabei zu unterstützen, zukunftsgewandt neue Geschäftsmodellen zu entwickeln und tatsächlich das durch Internet und Digitalisierung reformbedürftige Urheberrecht im Sinne aller Beteiligten anzugehen, tut sie das genaue Gegenteil: Sie setzt ihre bisherige Lobbypolitik fort, verteilt großzügig verfrühte Wahlkampfgeschenke und duckt sich ansonsten weg.
Nach den Antworten auf den FAZ-Beitrag von @VolkerBeck dokumentieren wir hier die Replik des Parlamentarischen Geschäftsführers der grünen Bundestagsfraktion. Auf dem Weg nach Duschanbe auf meiner Delegationsreise nach Tadschikistan konnte ich während des Flugs über die netzpolitische Schwimelei der Union nachdenken (etwas verspätet jetzt im Netz, da hier Netzanschluss noch keine Selbstverständlichkeit ist, im Gegenteil!). In den Sozialen Netzwerken machen diese dorobaeraltmaiers einen auf gute Laune und digitale Avantgarde. Politisch machen sie für die Freiheit im Netz keinen Finger krum. Man werfe nur einen Blick in die “Internet-Equete”. Hier blogge ich meine Sorgen um die Augenwischerei der Konservativen auf dem Weg in eine große Koalition. Und wenn alles schief läuft, sind die Piraten objektiv betrachtet (nolens volens) dabei ihre Steigbügelhalter.
Bei netzpolitik.org läuft gerade eine sehr interessante Diskussion darüber, ob es sich bei den Änderungen des Entwurfs des TKG durch die Regierungskoalitionen um den Versuch handelt, eine "Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür" einzuführen. Die Aussage von Manuel Höferlin (FDP), bei der jetzigen Formulierung des § 97 Abs. 4 TKG handele es sich um den Stand der TKG-Novelle aus dem Jahr 2004, macht die Widersprüche in der Debatte noch größer. Daher hier eine kurze Analyse der Geschehnisse und Diskussionen der letzten Wochen und Monate.
Die Anschläge in Norwegen machen uns tief betroffen. Unser Mitgefühl gehört den Angehörigen der Opfer, wir stehen solidarisch an der Seite der Norwegerinnen und Norweger. Vor dem Hintergrund der entsetzlichen Taten eines Mannes, der offenbar als Einzeltäter aufgrund seines verirrten, christlich-fundamentalistischen, anti-muslimischen Weltbild handelte, sollten die Bürgerinnen und Bürger eine ernsthafte, problembezogene Auseinandersetzung der Politik erwarten dürfen, denn die Diskussion um die Vermeidbarkeit solcher Taten ist richtig und wichtig.
Der Erkenntnis geschuldet, dass die Netzpolitik „bis heute ein weitgehend weißer Fleck in der Parteienlandschaft“ ist und die CSU „schon immer an der Spitze des technischen Fortschritts“ stand, veranstaltet „die einzig wahre Netzpartei“ heute ihren lang erwarteten netzpolitischen Kongresses mit dem Titel „In Freiheit und Fairness“ (hashtag: #meininternet). Besonderes „Schmankerl“ der Veranstaltung dürfte der mit Spannung erwartete Vortrag des Vorsitzenden der CSU, Horst Seehofer, mit dem Titel „Mein Internet“ werden. Der „Kongress“ kann per Livestream verfolgt werden.
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