Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen lädt zu einem Fachgespräch „Den Blick nach Rechts schärfen - Für eine strategische Neuausrichtung der Sicherheitsbehörden“ in den Bundestag ein. Wir wollen mit Euch und Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Medien, zivilgesellschaftlichen Organisation und Behörden diskutieren: Wie kann eine strategische Neuausrichtung bei der Bekämpfung Rechtsextremismus erreicht werden? Welche Leitlinien, Reformen und Maßnahmen braucht es dazu? Das öffentliche Fachgespräch, zu dem sich Interessierte ab sofort anmelden können, findet am Montag, dem 12. Dezember 2011 zwischen 17:00 – 19:30 Uhr im Paul-Löbe-Haus,Sitzungssaal E 600 statt.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Missstände aufdecken, müssen vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz geschützt werden, wobei auch die Interessen von Arbeitgebern und Behörden nicht außer acht gelassen werden dürfen. Die Grüne Bundestagsfraktion hat versucht, in ihrem Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern und Hinweisgeberinnen (sogenannten Whistleblowern) dies ausgewogen zu berücksichtigen. Unser Gesetzentwurf zum Schutz von HinweisgeberInnen (Whistleblowern) wurde bei einem Fachgespräch angeregt diskutiert. Dabei gab es große Unterstützung und viele wichtige Anregungen.
Als grüne Bundestagsfraktion beschäftigen wir uns seit langem mit dem geplanten Anti Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA – genauso wie die Grünen im Europäischen Parlament. Vor kurzem haben wir in Kooperation mit der Heinrich-Böll-Stiftung eine Podiumsdiskussion zu ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement) in Berlin durchgeführt und uns mit zahlreichen Expertinnen und Experten ausgetauscht. Nun rückt die Ratifizierung des Abkommens langsam näher. Zwar ist noch unklar, wann der völkerrechtliche Vertragsabschluss– sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebene – tatsächlich stattfindet. Als Grüne haben wir uns dafür eingesetzt, dass Sachverständige in den betreffenden Ausschüssen des Bundestages angehört werden. Voraussichtlich am 14.12.2011 findet nun ein sogenannte „erweitertes Berichterstattergespräch“ zu ACTA im Unterausschuss Europarecht statt.
Bereits Mitte 2011 war eine Liste der Generalstaatsanwaltschaft München bekannt geworden, in der die tatsächlichen Speicherzeiten von Telekommunikationsanbietern dokumentiert werden. Nachdem bereits diese 10-seitige Kurzversion des Papiers vor längerer Zeit geleakt wurde, hat nun gestern der AK Vorrat den ausführlichen "Leitfaden zum Datenzugriff" der Generalstaatsanwaltschaft München veröffentlicht (pdf, 411 KB). Beide Versionen des Papiers werfen die Frage auf, ob die pauschalen Behauptungen der Befürworter der Massenspeicherung, dass es keine Daten gäbe – auf die zum Beispiel im Rahmen eines „Quick Freeze“-Verfahrens zurückgegriffen werden kann – zutreffend sein können. Insgesamt gibt das Papier einen umfassenden Einblick, welche Möglichkeiten den Strafverfolgungsbehörden für Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung stehen und wie diese heute schon genutzt werden. Wir haben nun noch einmal bei der Bundesregierung nachgefragt, ob sie die Bedenken des AK Vorrats teilt und wie sie zukünftig sicherstellen will, dass zukünftig Strafverfolgungsbehörden nur Leitfaden und andere Dienstanweisungen an die Hand gegeben werden, die geltende Rechtsvorschriften beachten und den Einzelfall angemessen berücksichtigen.
Die grüne Bundestagsfraktion schreibt die Stelle einer Referentin oder eines Referenten für den Aufgabenbereich Netzpolitik aus. Hier erfahrt Ihr mehr zum Anforderungsprofil und zu den Bewerbungsmodalitäten. Bewerbungsfrist ist der 10.12.2011. Wir freuen uns auf Eure Bewerbungen!
Das Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber stehen in enger und keineswegs spannungsfreier Beziehung: Stärkt das Gericht die Rechte des Gesetzgebers, vor allem gegenüber der Regierung, ist der Gesetzgeber erfreut. Hebt das Gericht Gesetze auf, die der Gesetzgeber beschlossen hat, wie es zuletzt mehrfach der Fall war, ist er verärgert. Macht das Gericht dem Gesetzgeber konkrete Vorgaben für ein Gesetz, ist er einerseits dankbar, weil er damit verfassungsrechtlich sicheren Boden unter den Füßen hat. Andererseits sieht er sich in seinem politischen Gestaltungsspielraum eingeschränkt. Wie kann unter diesen Rahmenbedingungen die Beziehung zwischen dem Bundesverfassungsgericht, das im September dieses Jahres sein 60jähriges Jubiläum beging, und dem Gesetzgeber lebendig weiterentwickelt werden? U.a. auch diese Frage stand heute im Fokus einer im Rahmen der vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages organisierten Vortragsveranstaltung zum Thema "Das Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber".
Als grüne Bundestagsfraktion haben wir zusammen mit der Heinrich-Böll-Stiftung erst vor Kurzem eine Podiumsdiskussion zu ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement) in Berlin, bei der Ska Keller, Jan Philipp Albrecht und ich mit Geraldine de Bastion vom Digitale Gesellschaft e.V., David Hachfeld von Oxfam Deutschland e.V. und dem führenden deutschen ACTA-Experten Prof. Axel Metzger von der Universität Hannover über das ACTA-Abkommen und seine vielfältigen Auswirkungen, den weiteren Ratifizierungsprozess auf deutscher und europäischer Ebene und die Chancen der Zivilgesellschaft, ACTA noch zu stoppen, diskutiert haben. Hier findet Ihr eine Aufzeichnung des Streams der Veranstaltung. Hier findet ihr einen Blogpost mit zahlreichen Informationen über den aktuellen Stand zur bevorstehenden Ratifizierung von ACTA.
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