Wir Grünen stellten bereits im Frühjahr 2010 im Bundestag die erste Kleine Anfrage zu ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) und machten seitdem immer wieder bei zahlreichen Veranstaltungen, in verschiedenen Publikationen, in Anträgen, in Ausschussanhörungen und auch hier auf die vielfältigen Probleme bei ACTA aufmerksam – genauso wie eine kritische Fachöffentlichkeit und eine engagierte Zivilgesellschaft. Bislang ignorierte die Bundesregierung die immer wieder geäußerten Bedenken weitestgehend. Die ACTA-Ratifizierung legte sie nur auf Eis, hält aber weiterhin an der grundsätzlichen Richtigkeit des Abkommens fest. Die Bürgerinnen und Bürger fordern jedoch eindeutige Abkehr von ACTA. An einer entsprechenden Petition beteiligten sich über 61.000 Menschen. Gerade fand die Anhörung im Petitionsausschuss statt.
Heute debattierte der Innenausschuss des Deutschen Bundestages erneut über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und die zugrundeliegende Richtlinie. Zu Gast war unter anderem auch ein Vertreter der EU-Direktion Innere Sicherheit, der noch einmal die Erwartung der Europäischen Kommission, die bestehende Richtlinie umzusetzen, formulierte. Gleichzeitig machte der Kommissions-Vertreter noch einmal explizit darauf aufmerksam, dass die Kommission durchaus auch eine Verschärfung der Richtlinie in Betracht zieht - angesichts der Urteile mehrerer europäischer Verfassungsgerichte ein Szenario, das bislang innerhalb der deutschen Diskussion kaum beachtet wurde.
Am 14. März 2012 hat die Petition “Urheberrecht – Aussetzen der Ratifizierung von ACTA” die Marke von 50000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern erreicht. Da diese Marke innerhalb von 4 Wochen nach Freischaltung der Petition erreicht wurde, findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung zu ACTA statt. Als Grüne haben wir uns sehr gefreut, dass die Petition in so kurzer Zeit so viele Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden hat. letztlich haben 61 305 Menschen die Petition unterzeichnet. Einmal mehr hat sich gezeigt: Gerade in Zeiten der Unzufriedenheit mit der Regierungsarbeit sind Petitionen ein wirkungsvolles Mittel für Bürgerinnen und Bürger, sich in politische Prozesse einzumischen. Nun steht das Datum der öffentlichen Anhörung, zu der sich Interessierte über das Ausschusssekretariat anmelden können, fest.
Vor Kurzem haben die europäischen Regulierer erste Ergebnisse einer Studie vorgelegt, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen. Wir hatten ausführlich über die Studie und deren Inhalt berichtet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Studie und der vorab in Kurzform präsentierten Ergebnisse hatte ich die Bundesregierung im Rahmen der letzten parlamentarischen Fragestunde gefragt, ob sich an ihrer Position bezüglich der Notwendigkeit, hier gesetzgeberisch tätig zu werden, etwas verändert hat. Durch ihre Antwort zeigt die Bundesregierung einmal mehr, dass ihr die Wahrung der Netzneutralität kein so wichtiges Anliegen ist, wie sie gerne suggeriert.
Soeben ist der aktuelle Flyer der Bundestagsfraktion zur grünen Netzpolitik "Verantwortung für eine freies Netz" (pdf 882 KB) online gegangen. Der Flyer bemüht sich das weite Feld der Netzpolitik in seiner Gesamtheit zu beleuchten und die wichtigsten Schlagworte verständlich zu erklären. Die Texte stehen unter der CC-Lizenz Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland (CC BY-ND 3.0) Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns!
Am Freitag, den 30. März debattierte der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel unserer Initiativen war und ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigte allzu oft eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefährdete das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellte insgesamt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar. Nachdem wir bereits vor einigen Monaten einen umfangreichen Gesetzesentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgelegt und diesen vorab online diskutieren und weiterentwicklen haben lassen, haben wir am 30. März also über drei weitere grüne Anträge zum Datenschutz im Plenum des Bundestages debattiert - und damit schwarz-gelbes Brachland betreten. Hier dokumentieren wir Konstantins Plenarrede.
Am Freitag, den 30. März debattiert der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigt eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefärdet das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar.
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