2009 hat der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Bernd Neumann, ein Positionspapier zum Thema „Sicherung des Filmerbes“ vorgelegt. Darin wird u.a. auf die Notwendigkeit eingegangen, eine „Pflichthinterlegung“ für Filme durch eine Änderung im Archivgesetz (als Pflichtregistrierung) effizienter zu machen. Seitdem ist, trotz einer interfraktionellen Enigkeit wenig passiert - die Bundesregierung hat dieses so wichtige Thema einfach verschlafen. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstatins Rede der 2./3. Lesung der hierzu von allen Fraktionen vorgelegten Initiativen.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung will derzeit das Telekommunikationsgesetz (TKG) verschärfen. Den Strafverfolgungsbehörden sollen weitegehende Befugnisse eingeräumt werden. Der von der Bundesregierung vorglegte Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass Mobilfunkbetreiber Kundendaten nicht mehr nur im Einzelfall bei einer konkreten Gefahr oder einem konkreter Tatverdacht herausgeben müssen, sondern dies zukünftig weitestgehend automatisiert stattfinden soll. Zudem sollen Nutzer durch die Bekanntgabe der Provider, wer sich hinter einer dynamischen IP-Adresse verbirgt, leichter identifiziert werden. In seiner heutigen Protokollrede kritisert Konstantin das Vorgehen der schwarz-gelben Bundesregierung und der Regierungskoalition im Bundestag und lege die Position der Grünen dar.
Heute hat die schwarz-gelbe Koalition nach anhaltenden Protesten an dem völlig verkorksten Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung den Tagesordnungpunkt erneut von den Tagesordnungen des Bundestages abgesetzt. Es ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten, dass der miserable Gesetzentwurf der Regierungskoalition vom Tisch ist. Eigentlich wäre eine neue und arbeitnehmerfreundliche Regelung des Beschäftigtendatenschutzes überfällig und dringend. Offensichtlich überfordern Fragen von Grundrechten und Beschäftigtendaten sowohl die Union als auch die FDP. Die Koalition sollte nun endgültig die Finger vom Beschäftigtendatenschutz lassen. Weitere Gespräche werden kaum nützen.
Was bei dieser Koalition länge währt, wird so richtig schlecht. Datenschützer, Verbraucherschützer und selbst der TÜV lehnen die Stiftung Datenschutz ab. Gegen ihren kärglichen Aufgabenkranz bestehen angesichts der offenen Konkurrenz mit den Aufsichtsbehörden der Länder Verfassungsbedenken. Ihre Satzung macht sie zu einer nachgeordneten Behörde des Bundesinnenministeriums und öffnet sie dem ungehinderten Lobbying der Wirtschaft. Dagegen bestehen angesichts der glasklaren Rechtsprechung des EuGH zur Unabhängigkeit der Aufsicht, deren Tätigkeiten sie berührt, europarechtliche Bedenken.
Seit Anfang der Legislatur wird über die Sinnhaftigkeit eines Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnissen im Internet diskutiert. Wusste man über Jahre nicht, worüber man eigentlich überhaupt diskutiert, liegt seit kurzem ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes der schwarz-gelben Bundesregierung vor, über den in erster Lesung bereits im Plenum des Bundestages diskutiert wurde. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nun Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses, die mit neun Sachverständigen am Mittwoch, 30. Januar 2013 stattfinden wird. Konstantin berichtet über den letzten Stand der Anhörung des Rechtsausschusses.
Nachdem vor Kurzem erneut und diesmal gleich in einem wissenschaftlichen Gutachten bestätigt wurde, dass nahezu alle US-Behörden freien Zugriff auf die bei US-Unternehmen gelagerten Cloud-Daten haben, habe ich die Bundesregierung im Rahmen der mündlichen Fragestunde des Bundestages hierzu befragt. Die Antwort der Bundesregierung macht deutlich: CDU/CSU und FDP tricksen, um den Datenschutz weiter auszuhöhlen. Bei Ihnen sind unsere Bürgerrechte in mehr als schlechten Händen.
Die zentrale Frage, die derzeit die Datenschutzdebatte beherrscht, lautet: Wird diese Koalition angesichts des zuletzt massiv angeschwollenen Protests gegen ihren Gesetzentwurf zum Beschäftigtedatenschutz aufgeben oder das Vorhaben durchziehen? In den jüngsten Planungsunterlagen für die kommende Sitzungswoche findet sich als Tagesordnungspunkt 1 die Verabschiedung des Koalitionsentwurfes in 2./ 3. Lesung. Mit den Ankündigungen des Vorsitzenden des Innenausschusses, sich ausreichend Zeit für die weiteren Beratungen zu nehmen, um ein Vorgehen wie beim überhastet verabschiedeten Meldegesetz zu vermeiden, scheint es also nicht sehr weit her zu sein. Konstantin hat hierzu heute Stellung genommen.
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