Am Montag, dem 18. März 2013, fand im Rahmen der 31. Sitzung des Unterausschusses Neue Medien ein öffentliches Gespräch zur „Stiftung Datenschutz“, zudem neben Peter Schaar als Bundesdatenschutzbeauftragter auch der Präsident der Stiftung, Frederick Richter, eingeladen war, sowie im Anschluss, ein Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium zum Thema „Internetverwaltung“ statt, bei dem es vor allem um das Domain-Namen-System einschließlich der Top-Level-Domains sowie sonstige aktuelle Entwicklungen im Bereich der Internetverwaltung ging. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video für all diejenigen, die Ausschusssitzung nicht live verfolgen konnten.
Konstantin unterstützt die Forderung zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen nach mehr Transparenz und einer tatsächlichen Diskussion über die Inhalte, die Teil des neu zu verhandelnden TAFTA-Abkommens sein werden. Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung bis heute an den maßgeblichen Inhalten des ACTA-Abkommens festhält und nur durch anhaltende, massive gesellschaftliche Proteste von Zivilgesellschaft und Opposition überhaupt dazu gebracht werden konnte, das ACTA-Abkommen auf Eis zu legen, befürchtet auch Konstantin, dass die Bundesregierung die bei ACTA gemachten Erfahrungen nun bei TAFTA wiederholen könnte.
Statt der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Einschränkung verschärft die Bundesregierung die Sicherheitsgesetze und weitet die Befugnisse aus. Damit schreitet der auch im IT-Sicherheitsgesetzentwurf angelegte, scheibchenweise Ausbau des BKA zum Bundes-FBI unter Schwarz-Gelb voran. Die Vorgehensweise der Koalition belegt einmal mehr ihre Ignoranz gegenüber dem Datenschutz. Den Preis dafür zahlen die Bürgerinnen und Bürger, mit der Beschränkung ihrer grundrechtlich verbürgten Rechte. Dass die SPD dieses Spiel mitspielt, ist aus unserer Sicht unverständlich.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein E-Government-Gesetz wurde am Mittwoch dieser Woche im Innenausschuss „anberaten“. Dabei handelt es sich um ein kontrovers diskutiertes und komplexes Regelwerk. Wir hätten uns ein Open-Government-Gesetz gewünscht. Im Bundesrat hat der Entwurf heftigsten Widerspruch erfahren. Dabei handelt es sich keineswegs allein um rot-grüne Länder, auch konservativ regierte Bayern und Hessen zählen zu den Gegnern des Vorhabens. Hintergrund sind die in den Ländern unterschiedlich entwickelten und gewachsenen IT-Strukturen und die Sorge vor unkontrollierten Kosten.
Diese Woche stand im Plenum des Bundestages unter anderem die erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten "Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten" (Drs.-Nr. 17/12479) auf der Tagesordnung. Konstantins Rede dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Soeben hat das schwarz-gelbe Bundeskabinett ihren seit langem angekündigten Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen. Von der groß angekündigten Initiative gegen Abzocke und ungerechtfertigte (Massen-)Abmahnungen ist so gut wie nichts mehr übrig geblieben. Jährlich werden in Deutschland hunderttausende Abmahnungen wegen der angeblichen Verbreitung geschützter Musiktitel oder Filme verschickt. Den Betroffenen helfen Leutheusser-Schnarrenbergers Regelungen herzlich wenig.
Soeben hat die schwarz-gelbe BUndesregierung die von ihr seit langem angekündigte Initiative zur WLAN-Störerhaftung abgeblasen. Das Vorgehen von CDU/CSU und FDP ist ein erneuter politischer Offenbarungseid einer unfähigen Koalition, die ihr nächstes netzpolitisches Kernprojekt sang- und klanglos begräbt. Durch ihr Vorgehen dokumentieren CDU/CSU und FDP ein weiteres Mal ihre gesetzgeberische Unfähigkeit. Dass die Bundesregierung die klaren Aufforderungen, das Störerhaftungsrisiko effektiv einzuschränken und endlich für Rechtsklarheit zu sorgen, schlicht ignoriert und trotz der von ihr selbst als völlig unklar charakterisierten Rechtslage eine „gesetzliche Regelung zur Beschränkung des Haftungsrisikos für W-Lan-Betreiber weder für geeignet noch für erforderlich" hält, ist skandalös.
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