Anlässlich der anhaltenden Diskussion um die neuen Datentarife der Telekom und einen damit einhergehenden Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität haben Konstantin und Tabea heute noch einmal die Position der grünen Bundestagsfrakion dargelegt und das Vorgehen der schwarz-gelben Bundesregierung, die sich bislang immer mit Händen und Füßen geweigert hat, hier endlich eine gesetzliche Regelung vorzulegen, scharf kritisiert.
Heute hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, seinen 24. Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Die Diskussionen und jüngsten Entscheidungen um Vorratsdatenspeicherung, massenhafte Funkzellenabfragen und die EU-Passagierdatensammlung zeigen: Niemand kann sich der zunehmenden Datensammelwut der Behörden entziehen. Die Arbeit des Bundesbeauftragten und der Landesbeauftragten verdient eine weitere Aufwertung und entsprechende Unterstützung. Diesbezügliche parlamentarische Initiativen hatten wir in dieser Legislatur vorgelegt, die Merkel-Koalition hat sie abgelehnt.
Heute haben mehr als 80 Verbraucher-, Internetnutzer- und Bürgerrechtsorganisationen die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, Neelie Kroes, noch einmal aufgefordert, endlich die Netzneutralität in Europa gesetzlich zu verankern. Jan und Konstantin haben ihre Unterstützung erklärt und ebenfalls eine gesetzliche Klarstellung auf bundesdeutscher und europäischer Ebene gefordert. Als Grüne setzen wir uns seit langem hierfür ein.
Malte und Claudia unterstützen den Aufruf ‚Keine Kampfdrohnen!‘ und begrüßen die Arbeit dieses Bündnisses aus zahlreichen Bürgerrechts- und friedenspolitischen Organisationen gegen die Anschaffung und den Einsatz bewaffneter Drohnen durch die Bundeswehr. Auch im Bundestag haben wir gerade einen entsprechenden Antrag eingebracht.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bestandsdatenzugriff (pdf) wurde in der letzten Sitzungswoche des Bundestages gegen unseren Widerstand verabschiedet. Der Gesetzentwurf liegt jetzt im Bundesrat und kann dort theoretisch noch aufgehalten werden, was allerdings angesichts der Zustimmung der SPD nicht wahrscheinlich ist. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal die Kritikpunkte, die wir an dem jetzigen Gesetzentwurf haben und mahnen dringende Nachbesserungen im Sinne des Grundrechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger an.
Nach der Antwort auf eine erste schriftliche Frage von Konstantin schien es zunächst so, als hätte die schwarz-gelbe Bundesregierung aus den von ihr bei ACTA gemachten Fehlern nichts gelernt. So verwies sie, obwohl bereits ein entsprechendes Verhandlunmgsmandat vorlag, blumig darauf, dass hohe Schutzstandards im Bereich des Urheberrechts im Interesse der deutschen Wirtschaft seien und ließ wenig Symphatien für mehr Transparenz und eine Beteiligung der Zivilgesellschaft am weiteren Verhandlungsprozess erkennen. Erst durch eine weitere schriftliche Nachfrage scheint es innerhalb der Bundesregierung - wenn auch langsam - zu einem gewissen Umdenken zu kommen. Das ist zu begrüßen. Das weitere Vorgehen von CDU/CSU und FDP in Sachen TAFTA werden wir aufmerksam verfolgen.
Die Bundesregierung scheint aus den Erfahrungen im Zuge der Verhandlungen des sogenannten, letztendlich gescheiterten ACTA-Abkommens wenig gelernt zu haben. Maßgeblich für dessen Scheitern war eine absolut unzureichende Transprarenz der Verhandlungen und eine mangelnde Beteiligung der nationalen Parlamente sowie der Zivilgesellschaft. Nun stehen die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika vor der Tür. Auf meine Frage, ob sie über den Inhalt eines ersten Entwurfs des Verhandlungsmandats berichten kann, schweigt sich die Bundesregierung aus und verweist stattdessen nebulös auf andere Abkommen der EU mit Drittstaaten. Die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage lässt nur einen Schluss zu: Die Bundesregierung scheint bei dem neuen Abkommen die gleichen Fehler machen zu wollen, wie sie sie bereits bei ACTA gemacht hat.
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