In einem Urteil vom 24.04.2013 zur Antiterrordatei hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Konturen des verfassungsrechtlichen Trennungsgebotes geschärft und hohe Anforderungen an die informationelle Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten formuliert. Wegen seiner grundsätzlichen Aussagen ergibt sich aus dem Urteil ein weitreichender Handlungs- und Prüfbedarf, der weit über das Antiterrordateigesetz hinaus geht. Am 04. April 2014 hat die grüne Bundestagsfraktion im Rahmen des von ihr gesetzten Schwerpunktes “Digitale Bürgerrechte” ein Fachgespräch mit dem Titel „Datenschutz und Trennungsgebot in der Sicherheitspolitik“ veranstaltet. Nun liegt die Reader Fachgespräch Datenschutz & Trennungsgebot vor. Die Dokumentation, die wir allen Interessierten zur Verfügung stellen, enthält unter anderem die sehr konkreten Thesenpapiere der Referentinnen und Referenten.
Die nächste Sitzungswoche ist gespickt mit interessanten Anhörungen aus dem Bereich der Netzpolitik. Wir hatten bereits über eine gemeinsame Anhörung des Rechts- und des Wirtschaftsausschusses zu Softwarepatenten am 13. Mai 2013 berichtet. Am gleichen Tag findet eine Anhörung des Unterausschusses Neue Medien zum Breitbandausbau und zur WLAN-Störerhaftung statt. Am Mittwoch, dem 15.05.2013 veranstaltet der Rechtsausschuss eine Anhörung zum Abmahnwesen und den zahlreichen, hierzu vorgelegten Initiativen.
Angeichts der Nicht-Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat bei der Neuregelung des Zugriffes auf Telekommunikations-Bestandsdaten hatte sich Konstantin am vergangenen Freitag enttäuscht gezeigt und vor allem die Haltung der SPD in dieser Frage kritisiert. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal meine Kritik.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte im November letzten Jahres vor dem Hintergrund einer seit langem intensiv geführten Diskussion um die sogenannte WLAN-Störerhaftung noch einmal angekündigt, sich der Frage endlich anzunehmen und „ein eventuell bestehendes Ungleichgewicht bei der Störerhaftung für WLAN-Betreiber“ doch noch ausgleichen zu wollen. Kurze Zeit später hat sie das Vorhaben aufgeben müssen. Nun findet im Bundestag noch einmal eine Anhörung zum Thema statt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bestandsdatenzugriff (pdf) wurde in der letzten Sitzungswoche des Bundestages gegen unseren Widerstand verabschiedet. Der Gesetzentwurf liegt jetzt im Bundesrat und kann dort theoretisch noch aufgehalten werden, was allerdings angesichts der Zustimmung der SPD nicht wahrscheinlich ist. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal die Kritikpunkte, die wir an dem jetzigen Gesetzentwurf haben und mahnen dringende Nachbesserungen im Sinne des Grundrechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger an.
Die Verabschiedung des Leistungsschutzrechts ist kein Sieg für die Verlage. Auch nicht für die politischen Parteien und Fraktionen, die es wollten. Es gibt Siege, die kosten soviel, dass sie zur Niederlage werden. Und deswegen ist die Geschichte des Leistungsschutzrechts in dieser 17. Legislaturperiode Dokumentation einer brutalen Niederlage der Befürworter dieses Projekts.
Das Leistungsschutzrecht ist ein schwarz-gelbes Lobbyprodukt, das auch noch handwerklich völliger Pfusch ist. Es ist ein Geschenk an Springer und ein Verlust für die Pressevielfalt. Beim Leistungsschutzrecht hat die SPD als Korrektiv zum Merkel-Murks versagt. Rot-Grün hätte das Leistungsschutzrecht über den Vermittlungsausschuss verhindern können. Das hat die SPD vereitelt.
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