Seit nunmehr mehr als 10 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit Fragen rund um das Thema Verschlüsselung, den Einsatz von […]
Gerade hat Horst Seehofer angekündigt, auf die „intelligente Videoüberwachung“ und automatisierte Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flugplätzen verzichten zu wollen und […]
Die Zusammenarbeit der bayerischen Grenzpolizei mit der Bundespolizei läuft dem Grundgesetz zuwider – das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das […]
Am 19. Dezember 2016 starben elf Besucher des Weihnachtsmarktes auf dem Berliner Breitscheidplatz durch einen furchtbaren terroristischen Anschlag. Haupttatverdächtiger ist der 24-jährige Tunesier Anis Amri, der zunächst fliehen konnte, jedoch in der Nacht auf den 23. Dezember 2016 von der italienischen Polizei bei einer Routinekontrolle erschossen wurde, nachdem er selbst auf die Polizisten geschossen hatte. Die Bundesregierung bleibt auch mehrere Wochen nach dem Anschlag trotz wiederholter Zusicherungen eine vollständige Aufklärung und Information des Parlaments und der Öffentlichkeit schuldig. Eine solche ist jedoch unabdingbar, denn es folgen aus dem Anschlag erneut wichtige Fragen zur Sicherheitsarchitektur in Deutschland und zur Verantwortung insbesondere auch von Bundesbehörden für mögliche Fehler bei der Behandlung des Falles Anis Amri und bezüglich der im Vorfeld der Tat zu Tage getretenen sicherheitspolitischen Defizite. Die Frage nach der Aufklärung im Fall Amri war gestern Thema einer Aktuellen Stunde im Plenum des Bundestages. Hier könnt Ihr Konstantins Rede nachschauen.
Heute hat das Bundeskabinetts ein neues Anti-Terror-Paket verabschiedet. Bezüglich des Zeitpunkts der Vorlage des Pakets, aber auch, was dessen konkrete Vorgaben angeht, habe ich das Vorgehen der Bundesregierung, gemeinsam mit meiner Kollegin Irene Mihalic, Sprecherin für Innenpolitik, kritisiert. Das neue Terrorpaket vermengt unterschiedlichste und tief in Grundrechte eingreifende Befugniserweiterungen für die Sicherheitsbehörden, die keineswegs auf Anti-Terror beschränkt sind. Eine derart weitreichende Änderung unserer Sicherheitsarchitektur verdient eine seriöse und sorgfältige Behandlung im Parlament. Dafür, dass diese auch stattfindet, werden wir sorgen.
Seit 2005, also nunmehr über 10 Jahre, trägt die Union die Verantwortung für die Innenpolitik auf Bundesebene. Die bestehenden Defizite, sei es bei der Flüchtlingspolitik oder den Herausforderungen durch Internationalen Terrorismus, sind somit ausschließlich Versäumnisse ihrer Politik. Die Innenminister hießen de Maizière, Friedrich und wieder de Maizière. Ein immer gleichbleibendes Muster in allen innenpolitischen Debatten ist seitdem zu beobachten: Schuld sind immer die anderen. Staatstragend sein, Verantwortung übernehmen – Tugenden, die einst als originär konservativ galten - das war gestern. Heute zählt für die Union das alte Bundeswehrmotto: Täuschen, Tarnen und Verpissen. Sich zu den eigenen Fehlern, Irrtümern und Versäumnissen zu bekennen, auch mal Verantwortung zu übernehmen - all das scheint für die Innenpolitiker der Union gerade Schnee von gestern. Verantwortliche Innenpolitik macht man so aber nicht.
Die Große Koalition sägt weiter am Rechtsstaat: Das seit Jahren hochumstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist kaum in Kraft, da fordert die Union bereits die massive Ausweitung. Statt nach den verheerenden Vorfällen in der Kölner Silvesternacht die Vorkommnisse transparent aufzuklären, eklatante Versäumnisse abzustellen und auch eigene Verantwortlichkeiten wie einen jahrelangen Abbau der Stellen bei der Bundespolizei einzuräumen, versucht die Union abzulenken. Die jüngsten Forderungen sind offen verfassungswidrig und missachtet rechtsstaatliche Grundprinzipien. Sicherheit erhöhen sie nicht. Solide, personell und technisch gut ausgestatte und international vernetzte Polizeiarbeit ist gerade in Zeiten terroristischer Gefahren wichtiger denn je. Der Schwerpunkt muss auf einer zielgerichteten und engmaschigen Überwachung bei konkreten Verdachtsmomenten liegen. Stattdessen soll mit der Vorratsdatenspeicherung die Nadel in einem immer größer werdenden Heuhaufen gesucht werden. Das Instrument der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist untauglich, bürgerrechtsfeindlich und bindet Kapazitäten, die an anderer Stelle dringend benötigt werden.
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