Am heutigen Donnerstag, dem 27. Oktober 2011, hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Malte Spitz hat einen Offenen Brief an die Vorstandsvorsitzenden und Verantwortlichen für den Datenschutz bei der Deutschen Telekom, Vodafone, E-Plus und o2 Germany gerichtet, in dem er die Unternehmen auffordert, selbst für Transparenz darüber zu sorgen, welche Verkehrsdaten zu Abrechnungszwecken oder zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation gespeichert werden.
Bei netzpolitik.org läuft gerade eine sehr interessante Diskussion darüber, ob es sich bei den Änderungen des Entwurfs des TKG durch die Regierungskoalitionen um den Versuch handelt, eine "Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür" einzuführen. Die Aussage von Manuel Höferlin (FDP), bei der jetzigen Formulierung des § 97 Abs. 4 TKG handele es sich um den Stand der TKG-Novelle aus dem Jahr 2004, macht die Widersprüche in der Debatte noch größer. Daher hier eine kurze Analyse der Geschehnisse und Diskussionen der letzten Wochen und Monate.
Aus einer Unterrichtung des Haushaltsausschusses durch das Bundesministerium des Innern (BMI) vom 21. Oktober 2011 geht hervor, dass sich die Gründung und Arbeitsaufnahme der Stiftung Datenschutz entgegen der kürzlichen Versprechen von Bundesinnenminister Friedrich weiter verzögern wird. Man wird deshalb eine Treuhandstiftung errichten, um die eingestellten Haushaltsmittel gemäß der haushaltsrechtlichen Vorgaben zumindest vorübergehend „parken“ zu können. Zugleich gibt das Bundesministerium des Inneren bekannt, die Stiftung Datenschutz werde in Leipzig als Zentrum eines aufstrebenden IT-Sektors angesiedelt werden, um die neuen Länder zu fördern. Eine derart durchsichtige Standort-Kungelei zwischen Bundesregierung und der CDU-geführten sächsischen Landesregierung war nicht anders zu erwarten. Schlicht einen Skandal birgt der knappe Hinweis, dass das Bundesministerium des Inneren als Stifterin sowohl den Vorstand als auch den Verwaltungsrat alleine benennen wird. Dem gemischt zu besetzenden Beirat soll lediglich eine beratende Funktion zukommen. Damit werden alle sach- und fachkundigen Hinweise zur Sicherstellung der Unabhängigkeit des Projekts klar in den Wind geschlagen. Auch die sonstigen Rahmendedingungen stehen in eklatantem Widerspruch zu den vollmundigen schwarz-gelben Versprechen in Sachen Stiftung.
Am heutigen Montag tagte der Unterausschuss Neue Medien. Auf der Tagesordnung des Ausschusses stand ein Expertengespräch zum Thema „Datenschutz bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken in Anbetracht einer Entschließung der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes“. Wir hatten darüber gebloggt. Nun liegt für alle, die das heutige Expertengespräch nicht live verfolgen konnten, die Aufzeichnung des Videostreams vor. Wir dokumentieren sie hier.
Das soziale Netzwerk Facebook ist dieser Tage mal wieder in aller Munde. Neben dem Landtag Schleswig-Holstein, steht das Thema „Datenschutz in sozialen Netzwerken“ heute auch auf der Tagesordnung des Unterausschusses Neue Medien des Bundestages. Die hohe mediale Aufmerksamkeit hat auch die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner dafür genutzt, um Facebook einmal mehr aufzufordern, deutsche und europäische Datenschutzstandards einzuhalten. Am Freitag, dem 11.11.11 bietet sich in der Zeit von 19:00 bis 21:30 Uhr in der Berliner Heinrich-Böll-Stiftung (Schumanstr. 8, Lageplan) im Rahmen der Gespräche zur Netzpolitik eine weitere Gelegenheit, über das Phänomen Facebook zu diskutieren.
Die bisherige Informationspolitik der Bundesregierung in Sachen Staatstrojaner ist absolut unzureichend. Die vergangenen Tage haben gezeigt, dass die Bundesregierung nicht imstande ist, die im Raum stehenden Vorwürfe zu entkräften. Die Bundesregierung hat ganz offenkundig auch wenig Interesse daran. Wir haben die Bundesregierung heute aufgefordert, sämtliche Verträge mit Unternehmen, die in den vergangenen Jahren Staatstrojaner an Bundes- und Landesbehörden geliefert haben, in vollem Umfang offenzulegen und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar für seinen Untersuchungsbericht zur Verfügung zu stellen.
Täglich, fast stündlich erreichen uns neue Informationen, was den Einsatz der vom CCC untersuchten Software in den Bundesländern angeht. Heute wissen wir, dass zumindest einzelne Länder die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eklatant missachtet haben. Dabei steht der immer stärkere Verdacht im Raum, der Bund könnte hier eventuell bei der Beschaffung und Verteilung bzw. Weitergabe eine koordinierende und damit verantwortliche Funktion eingenommen haben. Wir Grünen setzen uns sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene für eine umfassende Aufklärung der in Raum stehenden Vorwürfe ein und geben der Bundesregierung im Rahmen einer aktuellen Stunde die Möglichkeit, sich zu erklären.
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