Im Februar 2021 grĂŒndeten deutsche Anbieter von Internetzugangsdiensten gemeinsam mit Rechteinhabern die âClearingstelle Urheberrecht im Internetâ (im Folgenden: CUII). Dem […]
Am 7. November 2016 fand eine öffentlich Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zur Reform zum Gesetzentwurf der GroĂen Koalition zur Ănderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) statt. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschlieĂlich auf die EU Verordnung bezĂŒglich der dort genannten Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. In einem vorherigen Blogpost hatten wir euch alle wichtigen Informationen zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung.
Das Bundeskabinett hat am 3. August 2016 den Entwurf fĂŒr ein TKG-Ănderungsgesetz beschlossen, mit dem im Wesentlichen die Vorgaben der â von uns GrĂŒnen immer wieder als lĂŒckenhaft kritisierten - EU-Verordnung zur NetzneutralitĂ€t und zum Roaming umgesetzt werden sollen. Diese ist zwar nicht umsetzungspflichtig, doch werden zahlreiche Kompetenzen (im Wesentlichen Monitoring und Rechtsdurchsetzung) auf die nationalen Aufsichtsbehörden ĂŒbertragen, wĂ€hrend es den Mitgliedsstaaten auferlegt wird, wirksame Sanktionen fĂŒr VerstöĂe gegen die Bestimmungen der - hĂ€ufig unklaren - Verordnung festzulegen. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschlieĂlich auf diese Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. Statt wirksame Sanktionen fĂŒr VerstöĂe gegen die Bestimmungen der Verordnung einzufĂŒhren, fĂŒhrt der Entwurf der Bundesregierung unzureichende Sanktionen fĂŒr VerstöĂe gegen Teilbereiche der Verordnung ein. Ein effektiver Schutz vor dem endgĂŒltigen Ausverkauf der NetzneutralitĂ€t sieht wahrlich anders aus. Einen solchen hat die Bundesregierung immer wieder versprochen und steht hier in der Pflicht. Als GrĂŒne werden wir die Ergebnisse der heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschusses aufgreifen und eine eigene Initiative vorlegen, in der wir konkrete VorschlĂ€ge fĂŒr eine effektive Absicherung der NetzneutralitĂ€t und zur Sicherung und StĂ€rkung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher machen.
Heute hat die EU-Kommission entschieden, ein wettbewerbliches PrĂŒfverfahren gegen den Vectoring Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur einzuleiten. Diese Entscheidung der EU-Kommission ist richtig. Die Bundesnetzagentur hat einen Ă€uĂerst fragwĂŒrdigen Beschluss gefasst, mit dem der Telekom de facto ein Monopol gewĂ€hrt wird. Das ist kontraproduktiv und verzögert den Ausbau von hochleistungsfĂ€higem Internet in Deutschland. Die EU-Kommission hat das erkannt und folgerichtig ein PrĂŒfverfahren eingeleitet.
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