Im Februar 2021 grĂŒndeten deutsche Anbieter von Internetzugangsdiensten gemeinsam mit Rechteinhabern die „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (im Folgenden: CUII). Dem […]
KĂŒrzlich hat die Bundesnetzagentur darĂŒber entschieden, ob der „StreamOn“-Tarif der Telekom einen Verstoß gegen die NetzneutralitĂ€t darstellt. Die Entscheidung, das muss man leider so deutlich sagen, sichert die NetzneutralitĂ€t nicht, im Gegenteil: Leider muss davon ausgegangen werden, dass weitere Anbieter nachziehen werden und "Zero-Rating"-Modelle weiter hoffĂ€hig werden.
Am 7. November 2016 fand eine öffentlich Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zur Reform zum Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) statt. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschließlich auf die EU Verordnung bezĂŒglich der dort genannten Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. In einem vorherigen Blogpost hatten wir euch alle wichtigen Informationen zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung.
Das Bundeskabinett hat am 3. August 2016 den Entwurf fĂŒr ein TKG-Änderungsgesetz beschlossen, mit dem im Wesentlichen die Vorgaben der – von uns GrĂŒnen immer wieder als lĂŒckenhaft kritisierten - EU-Verordnung zur NetzneutralitĂ€t und zum Roaming umgesetzt werden sollen. Diese ist zwar nicht umsetzungspflichtig, doch werden zahlreiche Kompetenzen (im Wesentlichen Monitoring und Rechtsdurchsetzung) auf die nationalen Aufsichtsbehörden ĂŒbertragen, wĂ€hrend es den Mitgliedsstaaten auferlegt wird, wirksame Sanktionen fĂŒr VerstĂ¶ĂŸe gegen die Bestimmungen der - hĂ€ufig unklaren - Verordnung festzulegen. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschließlich auf diese Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. Statt wirksame Sanktionen fĂŒr VerstĂ¶ĂŸe gegen die Bestimmungen der Verordnung einzufĂŒhren, fĂŒhrt der Entwurf der Bundesregierung unzureichende Sanktionen fĂŒr VerstĂ¶ĂŸe gegen Teilbereiche der Verordnung ein. Ein effektiver Schutz vor dem endgĂŒltigen Ausverkauf der NetzneutralitĂ€t sieht wahrlich anders aus. Einen solchen hat die Bundesregierung immer wieder versprochen und steht hier in der Pflicht. Als GrĂŒne werden wir die Ergebnisse der heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschusses aufgreifen und eine eigene Initiative vorlegen, in der wir konkrete VorschlĂ€ge fĂŒr eine effektive Absicherung der NetzneutralitĂ€t und zur Sicherung und StĂ€rkung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher machen.
Heute hat die EU-Kommission entschieden, ein wettbewerbliches PrĂŒfverfahren gegen den Vectoring Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur einzuleiten. Diese Entscheidung der EU-Kommission ist richtig. Die Bundesnetzagentur hat einen Ă€ußerst fragwĂŒrdigen Beschluss gefasst, mit dem der Telekom de facto ein Monopol gewĂ€hrt wird. Das ist kontraproduktiv und verzögert den Ausbau von hochleistungsfĂ€higem Internet in Deutschland. Die EU-Kommission hat das erkannt und folgerichtig ein PrĂŒfverfahren eingeleitet.
Im Plenum des Bundestags wurde gestern Abend, unter dem Radar der öffentlichen Aufmerksamkeit, auf Antrag der Fraktion Die Linke erneut ĂŒber die NetzneutralitĂ€t diskutiert. Ziel der von der Fraktion Die Linke vorgelegten Initiative ist es, die vor kurzem vorgelegte EU-Verordnung zur NetzneutralitĂ€t durch ein nationales Gesetz zu konkretisieren. Bislang ist vorgesehen, dass die nationalen Regulierungsbehörden in einem sogenannten „soft law Verfahren“ VorschlĂ€ge erarbeiten, wie die in der Verordnung gefassten SpielrĂ€ume regulatorisch konkret ausgestaltet werden sollen. Hierzu fĂŒhrt die in Deutschland zustĂ€ndige Bundesnetzagentur (BNetzA) derzeit Workshops durch. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede.
In den letzten Tagen gab es eine gewisse Unklarheit und Verunsicherung ĂŒber den weiteren Verlauf eines Gesetzes, das der Praxis der sogenannten "Zwangsrouter" einen gesetzlichen Riegel vorschieben sollte. So wurden unter anderem spekuliert, ob es durch eine Positionierung des Bundesrats sogar dazu kĂ€me, dass das Gesetz gegen den Routerzwang doch noch scheitern könne. Um es gleich vorweg zu nehmen, diese Gefahr ist zunĂ€chst gebannt. Wir schauen dem weiteren Gesetzgebungsprozess also nunmehr optimistisch entgegen und freuen uns, dass es nunmehr so scheint, als seien die "Zwangsrouter" tatsĂ€chlich bald Geschichte.
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