Am vergangenen Freitag fand die erste Beratung des Bundestags über den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des BKA-Gesetzes statt. Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für teilweise verfassungswidrig erklärt. Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfüllt nun gleich mehrere der Auflagen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gemacht hat, nicht. Statt die gezielte Polizeiarbeit bei konkretem Verdacht mit rechtmäßigen Mitteln zu stärken, weitet die Bundesregierung erneut Massenüberwachungsmaßnahmen aus. Die Möglichkeit der präventiven Überwachung von Gefährdern durch elektronische Fußfesseln ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte. Im Bereich der IT-Datenhaltung nimmt die Bundesregierung einen grundlegenden Paradigmenwechsle vor. Datensätze sollen übergreifend miteinander vernetzt werden. Der zentrale Grundsatz der Zweckbindung ist somit bewusst ausgehebelt. Konstantins Rede zum BKA-Gesetz könnt Ihr hier nachschauen.
Am 19. Dezember 2016 starben elf Besucher des Weihnachtsmarktes auf dem Berliner Breitscheidplatz durch einen furchtbaren terroristischen Anschlag. Haupttatverdächtiger ist der 24-jährige Tunesier Anis Amri, der zunächst fliehen konnte, jedoch in der Nacht auf den 23. Dezember 2016 von der italienischen Polizei bei einer Routinekontrolle erschossen wurde, nachdem er selbst auf die Polizisten geschossen hatte. Die Bundesregierung bleibt auch mehrere Wochen nach dem Anschlag trotz wiederholter Zusicherungen eine vollständige Aufklärung und Information des Parlaments und der Öffentlichkeit schuldig. Eine solche ist jedoch unabdingbar, denn es folgen aus dem Anschlag erneut wichtige Fragen zur Sicherheitsarchitektur in Deutschland und zur Verantwortung insbesondere auch von Bundesbehörden für mögliche Fehler bei der Behandlung des Falles Anis Amri und bezüglich der im Vorfeld der Tat zu Tage getretenen sicherheitspolitischen Defizite. Die Frage nach der Aufklärung im Fall Amri war gestern Thema einer Aktuellen Stunde im Plenum des Bundestages. Hier könnt Ihr Konstantins Rede nachschauen.
Gerade hat die Beratung des Etatentwurfes für die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Vosshoff, stattgefunden. Anja Hajduk, grünes Mitglied im Haushaltsauschuss, und Konstantin haben im Namen der grünen Bundestagsfraktion eine Stellenaufstockung von insgesamt 200 zusätzlichen Stellen in den nächsten zwei Jahren beantragt. Gerade in Zeiten, in denen die schwarz-rote Bundesregierung für erhebliche personelle Aufstockung bei den Sicherheitsbehörden sorgt, muss die Behörde in die Lage versetzt werden, ihrer verfassungsrechtlich vorgesehenen Aufsichtsfunktion gerecht werden zu können. Dass die Koalitionsfraktionen dieser Stellenaufstockung, die den stark gestiegenen Anforderungen angemessen Rechnung getragen und die Bundesbehörde fit für die vor sie liegenden Aufgaben gemacht hätte, eine Absage erteilt hat, zeigt, dass man die Notwendigkeit eines effektiven Grundrechtsschutzes in der digitalen Welt offenbar noch immer nicht erkannt hat.
Zur Stärkung der Zusammenarbeit US-amerikanischer und deutscher Behörden im "Kampf gegen den Terror" unterzeichneten Innenminister de Maizière und die amerikanische Justizministerin Lynch im Mai dieses Jahres ein sog. Memorandum of Unterstanding. Ziel des Abkommens ist der Austausch von Informationen über "Gefährder" zwischen dem BKA und dem FBI, um deren Reiserouten nachvollziehen zu können. Während wir das Anliegen der Bundesregierung, einen verbesserten internationalen Datenaustausch über mögliche Gefährder zu erreichen, grundsätzlich unterstützen, lässt die Informationspolitik der Regierung viele Fragen zum weitgehend geheim gehaltenen Verfahren des Austauschs offen. Deshalb haben wir eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wie die Antwort der Bundesregierung zeigt, wählte die Bundesregierung wieder einmal bewusst den Weg des Ausschlusses des Parlaments.
Heute haben bundesweit Razzien im Zusammenhang mit dem Verbreiten von Hassposts stattgefunden. Anlässlich dieser vom Bundeskriminalamt (BKA) koordinierten Aktion habe ich die Bundesregierung heute erneut aufgefordert, endlich ihren Teil dazu beizutragen, dass Hass und Hetze effektiv bekämpft werden. Dass die Bundesregierung endlich der „No Hate Speech“-Kampagne des Europarats beigetreten ist, begrüßen wir ausdrücklich. Der Beitritt war überfällig. Insgesamt muss auch die Bundesregierung die Dimension der Problematik erkennen. Auch sie muss entschlossen gegen Hass und Hetze vorgehen – egal, ob diese am Stammtisch, online oder sonstwo geäußert wird.
Die furchtbaren Anschläge von Paris und Brüssel haben Europa schwer getroffen. Sie zeigen weiter die enorme Verletzlichkeit unserer offenen und freien Gesellschaften. Der wachsenden Verunsicherung der Bevölkerung muss die Sicherheitspolitik mit geeigneten Maßnahmen begegnen, die neues und begründetes Vertrauen schaffen. Nur ein starker Rechtsstaat gewährleistet Sicherheit. Es ist ein gefährlicher Irrweg, auf Gefährdungen der inneren Sicherheit mit immer weitergehenden Einschränkungen unserer Bürgerrechte zu reagieren. Die grüne Bundestagsfraktion hat nun detaillierte Eckpunkte zur Inneren Sicherheit vorgelegt. Wir stehen für einen starken Rechtsstaat, der Sicherheit gewährleistet und nicht denjenigen auf den Leim geht, die mühsam erkämpfte Freiheitsrechte abbauen wollen. Wir wollen die Aufgaben von Polizei, Bundespolizei und Nachrichtendiensten neu bestimmen und das Nebeneinander von Strukturen beenden.
Heute das Bundesverfassungsgericht sein Urteils zum BKA-Gesetz verkündet. Hier findet Ihr eine Pressemitteilung des Gerichts. Auch Grüne hatten gegen das Gesetz geklagt. Vor Ort waren heute neben der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin, Britta Haßelmann, auch Wofgang Wieland, Hans-Christian Ströbele und Konstantin. Selten wurde ein Gesetz vor Gericht so auseinandergenommen wie jetzt das BKA-Gesetz. Das Gesetz ist in weiten Teilen unverhältnismäßig und intransparent. Es ist eine weitere herbe Niederlage für die Regierungskoalition vor Gericht. Diese hatte 2008 vor der Verabschiedung des Gesetzes alle fachlichen und rechtlichen Bedenken in den Wind geschlagen.
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