Auf "The Intercept" schrieb Glenn Greenwald vor wenigen Tagen, der SPD-Vorsitzende, Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Gabriel habe ihm gegenüber am Rande einer Preisverleihung erläutert, die USA hätten „aggressiv“ mit einem Stopp der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Geheimdiensten gedroht, sollte Edward Snowden in Deutschland Asyl bekommen. Dies habe Gabriel nach mehrfachen Nachfragen in einem Gespräch, in dem sich der US-Journalist nach den Gründen für die anhaltende Verweigerungshaltung der Bunderegierung, Snowden eine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss zu ermöglichen, erkundigt hatte, gegenüber Greenwald angegeben. Konstantin hat nachgehakt. Die Antwort der Bundesregierung überrascht.
Am vergangenen Freitag jährte sich die Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre zum ersten Mal. Für Spiegel Online hat Konstantin eine Zwischenbilanz der bisherigen Arbeit gezogen und die anhaltende Verweigerungshaltung der Bundesregierung, sich angemessen an der Aufklärung des Parlaments zu beteiligen, kritisiert.
Über die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die gemeinsame Organklage der Oppositionsfraktionen abzulehnen, sind wir enttäuscht. Das haben Konstantin und seine Kollegin Martina Renner, Obfrau der Fraktion Die Linke im Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre ("NSA-Ausschuss"), heute zum Ausdruck gebracht. Wir werden weiter darauf drängen, eine Vernehmung des Schlüsselzeugen Edward Snowden in Deutschland zu ermöglichen. Dafür werden wir alle in Betracht kommenden Möglichkeiten genau prüfen - auch einen Antrag an den Bundesgerichtshof.
Am gestrigen 25.01. 2013 entschied der Bundesgerichtshofes in einem Urteil, dass Internet-Nutzer Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, so das Gericht. Die Auswirkungen des Richterspruchs auf aktuelle Debatten wie die Phantasien nach Sperrung von Internetanschlüssen aber auch auf dem Breitbandausbau sind weitreichend. Der Wunsch nach Sperrungen gehört damit hoffentlich ein für alle Mal der Vergangenheit an. Das Urteil stützt auch unsere langjährige Forderung, Breitbandanschlüsse als Universaldienst festzuschreiben. Wie Telefon und Postzustellung gehört der Breitbandinternetzugang zur Grundversorgung.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird seit langem kontrovers auf politischer Ebene diskutiert. Das „Sommer unseres Lebens“-Urteil des Bundesgerichtshofes im Mai 2010 hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit auf Seiten von WLAN-Betreibern geführt. Folge des Urteils war, dass viele Straßencafés aber zum Beispiel auch Hotels ihre Angebote stark eingeschränkt oder gleich komplett eingestellt haben. Kritiker des Urteils, darunter zahlreiche Juristen aus dem IT-Bereich, haben immer wieder darauf verwiesen, dass der BGH in seinem Urteil des maßgeblichen Paragraphen des Telemediengesetzes (TMG) nicht berücksichtigt hat. Nun liegen ein Antrag und ein Gesetzesentwurf zur parlamentarischen Beratung vor. Wir begrüßen zwar die Intention beider Initiativen, sehen jedoch auch jeweilieg Schwächen, so dass wir in Kürze einen eigenen Gesetzesvorschlag unterbreiten werden.
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