Gerade hat Horst Seehofer angekündigt, auf die „intelligente Videoüberwachung“ und automatisierte Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flugplätzen verzichten zu wollen und […]
Die Videoüberwachung und -aufzeichnung in Zügen und Bahnhöfen soll weiter ausgebaut werden. Eine entsprechende Grundsatzvereinbarung haben Deutsche Bahn und Bundesinnenministerium geschlossen. Anlässlich der Pläne habe ich heute noch einmal klargestellt, dass die Videoüberwachung von Bahnhöfen und Zügen einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger darstellt. Selbstverständlich sind auch Bahnhöfe Freiheits- und Kommunikationsräume. Sie deshalb allein zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls auszuweiten, ist rechtlich ausgeschlossen.
Im Gegensatz zur mächtigen Nato-Drohne oder zur haushaltsbeschädigenden BMVG-Drohne wirkt die Diskussion über die Pläne der Deutschen Bahn, zukünftig Drohnen zur Verhinderung von nächtlichen Sprühaktionen und Metalldiebstählen einzusetzen auf den ersten Blick nachrangig. Dennoch stellen sich angesichts der Pläne der Bahn zahlreiche, vor allem datenschutzrechtliche Fragen. Dies wissend beschwichtigt die Bahn: Die Drohnen sollen nur gegen Sprayer und Metallräuber eingesetzt werden und nur über Gelände der Deutschen Bahn zum Einsatz kommen. Dabei gibt es durchaus sinnvolle Anwendungen, etwa bei Feuerwehr- oder Rettungseinsätzen, hier aber geht es um Drohnen zur Überwachung zur Verhinderung von Straftaten.
Gerade hat Konstantin die Antwort der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage zum Bombenfund am Bonner Hauptbahnhof und den Konsequenzen für die Frage der Videoüberwachung erhalten. Bundesinnenminister Friedrich nutzte das Wochenende, um uns mit der Veröffentlichung zuvorzukommen, seine Interpretation der Dinge darzulegen und seine Forderung nach einem Ausbau der Videoüberwachung zu wiederholen. Über die konkrete Umsetzung sei man, wer hätte das gedacht, mal wieder im Gespräch mit der Bahn. Die Antworten auf unsere Anfrage sind überwiegend ausweichend, soweit das überhaupt möglich war. Die Bundesregierung ist ersichtlich nicht interessiert, mehr Licht und Transparenz in die Praxis des grundrechtsbeschränkenden Einsatzes von Videoüberwachungen bei der DB AG zu bringen. Wir werden insgesamt mit einer weiteren Anfrage im Detail nachsetzen und Widersprüche benennen.
Noch sind die näheren Umstände des Kofferbombenfundes am Bonner Hauptbahnhof ungeklärt. Aber der Bundesinnenminister und eine bekannte Riege aus allzeit bereiten Unionspolitikern waren sofort mit den üblichen Vorschlägen auf dem Markt. Bundesinnenminister Friedrich und seinen Sekundanten fällt einfach nichts anderes ein als der reflexartige Ruf nach schärferen Gesetzen und mehr Videoüberwachung. Konstantin kommentiert die derzeitige Debatte.
Unter der Überschrift „Schneller Konter“ berichtete die Süddeutsche Zeitung am 31.10.2011 über eine neue Taktik der Polizei gegen gewaltbereite Fußballfans. Da es im direkten Umfeld von Stadien schwer falle, Randalierer aus größeren Fangruppen herauszufischen, greife man seit gut einem Jahr auf eine spezielle Methode zurück, um gezielt zugreifen zu können: Die sogenannte „mobile Massenkontrolle“. Im Zuge dieser werden im Vorfeld von Fußballspielen auf Bahnhöfen große Kontrollpunkte mit mehr als 100 Beamten eingerichtet, an denen „verdächtige Fans“ aussteigen müssen, um nach Feststellung der Personalien fotografiert zu werden. Anhand von Videos, auf denen zum Beispiel Schlägereien bei vergangenen Spielen dokumentiert sind, will die Polizei dann Verdächtige umgehend ermitteln. Zu den im Raum stehenden Fragen hatten wir die Bundesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage befragt. Nun liegen die Antworten vor.
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