2009 hat der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Bernd Neumann, ein Positionspapier zum Thema „Sicherung des Filmerbes“ vorgelegt. Darin wird u.a. auf die Notwendigkeit eingegangen, eine „Pflichthinterlegung“ für Filme durch eine Änderung im Archivgesetz (als Pflichtregistrierung) effizienter zu machen. Diese Änderung im Archivgesetz hat seitdem auf sich warten lassen. Sie wäre aber notwendig, um überhaupt zu erfassen, welche Filme durch welche Fördermittel wann produziert werden. Bislang sind die Initiativen, die Bestände des deutschen Films zu erfassen und vor allem: zugänglich zu machen, nicht gebündelt und vor allem nicht nachhaltig finanziell gefördert. Eine Langzeitarchivierung etwa von Digitalfilm ist u.a. auch wegen der notwendigen kontinuierlichen Migration der Daten sehr kostspielig. Am morgen Mittwoch findet im Ausschuss für Kultur und Medien des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Thema "Filmerbe nachhaltig archivieren und zugänglich machen" statt. Die Sitzung wird live gestreamt.
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