Nachdem die grüne Bundestagsfraktion in den vergangenen Wochen immer wieder Anträge im Kontext der aktuellen Corona-Krise vorgelegt hat, haben wir […]
Die Corona-Krise ist eine große Herausforderung für alle Menschen in Deutschland. Digitale Lösungen können einen wichtigen Beitrag leisten, um besser […]
Heute hat das Robert Koch-Institut eine erste Corona-App für die Erfassung von Gesundheitsdaten vorgestellt. Um es von vornherein unmissverständlich klarzustellen: […]
Derzeit verlagern sich Diskussionen mehr und mehr in den Online-Bereich. Das gilt selbstverständlich auch für uns Grüne. Wo wir früher […]
Das heutige Urteil des Landesgerichts Köln im Rechtsstreit um die Tagesschau-App verdeutlicht, dass die Gesetze zu den Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz von gestern sind. Mit dem Urteil und dem Verbot von ,,presseähnlichen Angeboten" werden den Nutzern Inhalte vorenthalten. Der Rundfunkstaatsvertrag muss zukunftsfähig gemacht werden, um solche Klagen gar nicht aufkommen zu lassen und die Sieben-Tage Regelung aufzulösen. Wirklich gewonnen hat im Prozess vor dem Landgericht Köln niemand.
Acht Zeitungsverlage haben in Köln Klage gegen die Tagesschau-App für Smartphones eingereicht. Sie kritisieren, dass die Textbestandteile der App den Wettbewerb mit den privaten Anbietern verzerren. Die privaten Bezahlmodelle würden nicht genutzt, weil die öffentlich-rechtlichen Angebote kostenlos dem Markt zur Verfügung stünden. Aufgrund dessen fordern die Zeitungsverlage, dass die Applikation um die Textbestandteile reduziert wird und nur noch Video- und Online-Beiträge angeboten werden. Ich sehe das anders.
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