Bislang scheiterte eine Vernehmung des Schlüsselzeugen Edward Snowden im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur NSA/BND-Affäre an der Blockadehaltung der Großen Koalition, die sich schon weigerte, die Bundesregierung überhaupt um Unterstützung zu ersuchen, damit der Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss aussagen kann. Das Bundesverfassungsgericht hatte insoweit entschieden, dass die Bundesregierung ohne ein solches förmliches Ersuchen nicht verpflichtet ist, zu einer Entscheidung zu kommen. Heute habe ich gemeinsam mit Martina Renner, Obfrau der Fraktion Die Linke im NSA/BND-Untersuchungsausschuss, den Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof in einem Antrag ersucht, die Blockade der Vernehmung von Edward Snowden durch Bundesregierung und Koalitionsmehrheit im Untersuchungsausschuss zu durchbrechen.
Die schrecklichen Taten von Nizza, München, Würzburg und Ansbach haben uns erneut die enorme Verletzlichkeit unserer offenen und freien Gesellschaften schmerzhaft vor Augen geführt. Wir trauern mit den Angehörigen der Toten und hoffen auf vollständige Genesung der Verletzten. Bestehende Sicherheitslücken und Versäumnisse im Vorfeld müssen nun mit kühlem Kopf analysiert werden. Nur so können wir die richtigen Schlüsse zur Erhöhung der Sicherheit und Verhinderung zukünftiger Taten ziehen. Es gibt Stellschrauben zur effektiven Erhöhung der Sicherheit. Wir brauchen mehr und eine besser ausgestattete Polizei, mehr Prävention, einen verbesserten, rechtsstaatlich organisierten Informationsaustausch und nicht zuletzt ein strengeres Waffenrecht. Es ist immer noch viel zu einfach, an Schusswaffen zu kommen. Dies gilt auch für den Zugang zu illegalen Schusswaffen und die Gefahr umgebauter Dekorationswaffen.
Seit Jahren kündigt die Bundesregierung an, das Urheberrecht reformieren und an das digitale Zeitalter anpassen zu wollen. Vor Kurzem fragten wir noch einmal, wann mit der Reform zu rechnen ist. Das ernüchternde Ergebnis: Entgegen der Rhetorik des Koalitionsvertrages traut man sich nicht an eine ganzheitliche Reform, die dem Anspruch gerecht wird, die Regeln für den Umgang mit kulturellen, wissenschaftlichen oder journalistischen Werken näher an die digitale Welt heranzuführen. Die ambitionslose Bundesregierung stückwerkelt lieber an drei Vorhaben: Der Reform des Urhebervertragsrechts, der Reform der Verwertungsgesellschaften und der Vorlage einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Wir haben, um die Bundesregierung zu tatsächlichen Reformen zu bewegen, drei eigene Anträge vorgelegt, die über die zaghaften Versuche der GroKo hinausgehen.
Im Plenum des Bundestags wurde gestern Abend, unter dem Radar der öffentlichen Aufmerksamkeit, auf Antrag der Fraktion Die Linke erneut über die Netzneutralität diskutiert. Ziel der von der Fraktion Die Linke vorgelegten Initiative ist es, die vor kurzem vorgelegte EU-Verordnung zur Netzneutralität durch ein nationales Gesetz zu konkretisieren. Bislang ist vorgesehen, dass die nationalen Regulierungsbehörden in einem sogenannten „soft law Verfahren“ Vorschläge erarbeiten, wie die in der Verordnung gefassten Spielräume regulatorisch konkret ausgestaltet werden sollen. Hierzu führt die in Deutschland zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA) derzeit Workshops durch. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede.
In den letzten Monaten drehte sich die Aufklärung des internationalen Überwachungs- und Geheimdienstskandals im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestags vor allem um die Frage der sogenannten „Selektoren“. Deutlich wurde: Nicht nur US-amerikanische Dienste haben mit Hilfe dieser Suchbegriffe (Telefonnummern, E-Mail-Adressen und andere Telekommunikationsmerkmale von Personen) deutsche und europäische Grundrechtsträger und Firmen ausgespäht. Auch deutsche Geheimdienste haben sowohl „Selektoren“ der NSA als auch eigene eingesetzt. Diesen Komplex wollen wir weiter aufklären – auch, um die bisherige Abwehrhaltung der Bundesregierung kritisch zu hinterfragen und die Notwendigkeit gesetzlicher Konsequenzen zu verdeutlichen.
Am 16.12. 2015 fand im Ausschuss „Digitale Agenda“ ein von der Opposition beantragtes Fachgespräch zur „Effektivierung der Kontrolle des Exports von Überwachungs- und Spionagesoftware auf deutscher und europäischer Ebene und öffentliche Auftragsvergabe“ statt, über das wir hier ausführlich berichtet hatten. In dem Blogpost findet Ihr unter anderem den von den Fraktionen entworfenen Fragenkatalog sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen hierzu. An dieser Stelle dokumentieren wir noch für all diejenigen, die das Fachgespräch nicht live verfolgen konnten, die Aufzeichnung.
Am nächsten Mittwoch, am 16. Dezember 2015, findet eine öffentliche Sitzung des Ausschusses "Digitale Agenda" zum Thema „Effektivierung der Kontrolle des Exports von Überwachungs- und Spionagesoftware auf deutscher und europäischer Ebene und öffentliche Auftragsvergabe" statt. An dieser Stelle machen wir auf das Fachgespräch, die geladenen Sachverständigen, den ihnen übermittelten Fragenkatalog, die eingegangenen Stellungnahmen und die Anmeldemodalitäten.
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