Am Freitag, den 30. März debattierte der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel unserer Initiativen war und ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigte allzu oft eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefährdete das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellte insgesamt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar. Nachdem wir bereits vor einigen Monaten einen umfangreichen Gesetzesentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgelegt und diesen vorab online diskutieren und weiterentwicklen haben lassen, haben wir am 30. März also über drei weitere grüne Anträge zum Datenschutz im Plenum des Bundestages debattiert - und damit schwarz-gelbes Brachland betreten. Hier dokumentieren wir Konstantins Plenarrede.
Viele Telekommunikationsfirmen, das hat eine Studie, die die europäischen Regulierer vor Kurzem vorgelegt haben, deutlich gemacht, verstoßen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität. Die Diskussion, ob es einer gesetzlichen Festschreibung des Prinzips der Netzneutralität bedarf, wird seit langem intensiv geführt - sowohl auf bundes- wie auf europäischer Ebene. Als Grüne kämpfen wir seit langem für eine echte Netzneutralität. Im Bundestag haben wir verschiedene Anträge hierzu vorgelegt und uns am Konsultationsprozess der Europäischen Kommission beteiligt. Die Bundesregierung haben wir immer wieder dazu aufgefordert, sich - auch auf europäischer Ebene - für eine gesetzliche Regelung zur Festschreibung der Netzneutralität einzusetzen - bislang ohne Erfolg. Trotz dieser intensiven Diskussionen auf Bundes- und Europaebene und der Erkenntnis, dass die Netzneutralität akut gefährdet ist, hat es die schwarz-gelbe Bundesregierung bisher leider verpasst, eine gesetzliche Regelung zur Wahrung der Netzneutralität vorzulegen.Nach Vorlage der neuesten Studie wird die Luft für diejenigen, die immer wieder behaupten, es gäbe keine Verstöße gegen die Netzneutralität, immer dünner. Wir bleiben am Ball.
Die Fraktionen von CDU und FDP haben heute im Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages die Themen „Vorratsdatenspeicherung“ und „Netzneutralität“ erneut vertagt. Damit bestünde nur noch in der letzten Tagung dieser Wahlperiode die Möglichkeit, die Anträge in zweiter Lesung zu beraten. CDU und FDP drücken sich davor, netzpolitisch Stellung zu beziehen. Offenbar setzen sie darauf, unliebsame Anträge zum Ende der Wahlperiode klammheimlich der Diskontinuität zum Opfer fallen zu lassen. Das werden wir Ihnen aber nicht durchgehen lassen.
Nachdem das Anti-Counterfeiting-Trade-Agreement (das ACTA-Abkommen) am Donnerstag von Vertretern der EU in Tokio unterzeichnet wurde werden wir in den letzten Tagen immer wieder mit der Frage konfrontiert, wann ACTA denn nun durch Deutschland ratifiziert und wie der genaue Ratifizierungsprozess aussehen wird. Mit diesem Beitrag wollen wir die wichtigsten Fragen hierzu beleuchten und Euch auf Aktionen, an denen Ihr Euch beteiligen könnt, aufmerksam machen.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben am gestrigen Donnerstag mit großer Mehrheit eine Entschließung zur Netzneutralität verabschiedet. Darin fordern die Abgeordneten die Europäische Kommission auf, sich stärker als bisher für die Durchsetzung des Prinzips der Netzneutralität einzusetzen. In der Entschließung wird die Kommission des Weiteren aufgefordert, spätestens ein halbes Jahres nach dem Erscheinen des von der Kommission in Auftrag gegebenen gemeinsamen Untersuchungsberichts der europäischen Regulierungsbehörden prüfen, ob es nicht angeraten scheint, einen gesonderten europäischen Rechtsrahmen zur Sicherung der Netzneutralität nötig ist.
Gestern diskutierte der Deutsche Bundestag über einen "Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen". Die Reden wurden zu Protokoll gegeben. An dieser Stelle dokumentieren wir die Redebeiträge der einzelnen Fraktionen.
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