Am Montag, dem 21. Mai 2012 findet zwischen 15.00 bis 18.00 Uhr in Raum E.400 des Paul-Löbe-Hauses des Deutschen Bundestages im Rahmen der Sitzung der Projektgruppe „Zugang, Struktur und Sicherheit im Netz“ ein öffentliches Expertengespräch zum Thema "IPv6 - Sicherheitsaspekte" statt. Interessierte sind wie immer herzlich willkommen und können sich ab sofort zur Sitzung anmelden.
Am Montag, dem 21.05.2012 veranstaltet der Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestages ab 13.00 Uhr ein öffentliches Gespräch mit Sachverständigen zum Thema "Vermarktung und Schutz kreativer Inhalte im Internet". Das Gespräch wird in Sitzungssaal E.300 im Paul-Löbe-Haus stattfinden. Es wird live gestreamt werden. Interessierte können sich ab sofort beim Ausschusssekretariat anmelden.
Wir Grünen stellten bereits im Frühjahr 2010 im Bundestag die erste Kleine Anfrage zu ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) und machten seitdem immer wieder bei zahlreichen Veranstaltungen, in verschiedenen Publikationen, in Anträgen, in Ausschussanhörungen und auch hier auf die vielfältigen Probleme bei ACTA aufmerksam – genauso wie eine kritische Fachöffentlichkeit und eine engagierte Zivilgesellschaft. Bislang ignorierte die Bundesregierung die immer wieder geäußerten Bedenken weitestgehend. Die ACTA-Ratifizierung legte sie nur auf Eis, hält aber weiterhin an der grundsätzlichen Richtigkeit des Abkommens fest. Die Bürgerinnen und Bürger fordern jedoch eindeutige Abkehr von ACTA. An einer entsprechenden Petition beteiligten sich über 61.000 Menschen. Gerade fand die Anhörung im Petitionsausschuss statt.
Am 14. März 2012 hat die Petition “Urheberrecht – Aussetzen der Ratifizierung von ACTA” die Marke von 50000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern erreicht. Da diese Marke innerhalb von 4 Wochen nach Freischaltung der Petition erreicht wurde, findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung zu ACTA statt. Als Grüne haben wir uns sehr gefreut, dass die Petition in so kurzer Zeit so viele Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden hat. letztlich haben 61 305 Menschen die Petition unterzeichnet. Einmal mehr hat sich gezeigt: Gerade in Zeiten der Unzufriedenheit mit der Regierungsarbeit sind Petitionen ein wirkungsvolles Mittel für Bürgerinnen und Bürger, sich in politische Prozesse einzumischen. Nun steht das Datum der öffentlichen Anhörung, zu der sich Interessierte über das Ausschusssekretariat anmelden können, fest.
Am heutigen Mittwochmorgen war Staatssekretär Dr. Max Stadler aus dem Bundesministerium für Justiz im Unterausschuss Neue Medien, um den Abgeordneten Rede und Antwort zum Leistungsschutzrecht zu stehen – leider in einer nichtöffentlichen Sitzung. Wir hatten ja gestern bereits darüber berichtet. Zu unserem Erstaunen endete der Staatssekretär seine Ausführung mit dem Satz, dass die Koalition noch weiteren Beratungsbedarf sehe und er daher keinen Gesetzentwurf vorlegen könne. Die Koalition erscheint diffus, ob sie das Leistungsschutzrecht nun will, wenn ja, in welcher Form – oder doch nicht. Seit über zwei Jahren führen wir nun eine Gespensterdebatte über ein Leistungsschutzrecht, ohne genau zu wissen, was eigentlich geregelt werden soll. Und auch im Ausschuss wurde wieder viel geredet, aber Antworten gab es nur wenige.
Am gestrigen Montag, den 26. März 2012, fand zwischen 13.00 und 14.30 Uhr die 20. Sitzung des Unterausschuss Neue Medien statt. Das Schwerpunktthema der öffentlichen Sitzung war die „Netzpolitische Agenda der Europäischen Kommission“. Über die bevorstehende Anhörung hatten wir berichtet. Am Anfang der Sitzung haben die Direktoren Paul Nemitz (Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission) und Detlef Eckert (Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien) kurze Eingangsstatements gehalten und anschließend Fragen der einzelnen Fraktionen beantwortet. All diejenigen, die die gestrigen Sitzung verpasst haben, können die komplette Anhörung hier noch einmal nachschauen.
Die Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung hat bereits im September 2011 das für die öffentliche Beratung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 50.000 Mitzeichnungen erreicht. Alle Oppositionsfraktionen hatten die Koalition aufgefordert, dem Willen der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen und die Petition öffentlich zu beraten. Das von der Petition ausgehende Signal ist unmissverständlich: Die Bürgerinnen und Bürger lehnen die pauschale Überwachung ihrer Kommunikation ab. Sie wollen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Die schwarz-gelbe Koalition weigert sich nunmehr zum dritten Mal, eine von über 65.000 Bürgerinnen und Bürger mitgezeichnete Petition gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung öffentlich zu beraten. Die schwarz-gelbe Koalition will offenbar kaschieren, dass sie in Sachen Vorratsdatenspeicherung höchst zerstritten ist. Es ist inakzeptabel, dass Union und FDP ihren Streit auf dem Rücken engagierter Bürgerinnen und Bürger austragen.
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