Die im Vergleich zum Vorjahr noch einmal erheblich angestiegenen Zahl der Abfragen von Bankdaten durch Finanzämter und Sozialbehörden wirft zahlreiche Fragen auf. Die Abfragen, das hat die Vergangenheit gezeigt, beruhen oftmals auf einer unklaren Begründungslage und variieren von Bundesland zu Bundesland stark . Es steht der Verdacht im Raum, dass die derzeitige Abfragepraxis nicht den Vorgaben des höchsten deutschen Gerichtes entspricht. Der Bundesregierung ist das Problem seit langem bekannt, gehandelt hat sie nicht. Die Bundesregierung muss der ausufernden Abfrage sensibler Informationen der Bürgerinnen und Bürger ein Ende machen. Sie muss prüfen, ob es gesetzlicher Klarstellungen bedarf.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ kritisiert, dass deutsche Finanzämter und Sozialbehörden immer häufiger Konten von Bürgerinnen und Bürgern überprüfen. Laut Schaar ist die Anzahl von Abfragen in den letzten Jahren kontinuierlich auf nunmehr knapp 63.000 Abfragen jährlich gestiegen. Schaar kritisierte, dass es bei Einführung des Instruments noch weniger als 9000 Abfragen gegeben habe, seitdem die Zahl bislang um rund 700 Prozent gestiegen sei. Peter Schaar hat Recht, wenn er fordert: „Diesem ungehemmten Zuwachs muss der Gesetzgeber dringend Einhalt gebieten." Peter Schaar hat Recht. Wir unterstützen seine Forderungen und werden, sollte die Bundesregierung weiterhin nicht tätig werden, entsprechende parlamentarische Initiativen vorlegen.
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