Eben hat Jan Philipp schon auf die heutige Abstimmung des federführenden Handelsausschusses (INTA) des Europäischen Parlaments zu ACTA aufmerksam gemacht. Den heutigen Beschluss des Ausschusses hat Konstantin zum Anlass genommen, um die Bundesregierung noch einmal aufzufordern, ihre bisherige Strategie des Taktierens in Sachen ACTA ein für allemal zu beenden, sich mit Nachdruck gegen eine Neuauflage von ACTA und für eine Reform eines in Teilen überholten Urheberrechts auch auf europäischer Ebene auszusprechen.
Der federführende Handelsausschuss (INTA) des Europäischen Parlaments hat heute seine Ablehnung zum umstrittenen Anti-Produktpiraterie-Abkommen ACTA erklärt. Dazu haben Jan Philipp und Ska Keller, handels- und entwicklungspolitische Sprecherin der Grünen im Europaparlament, die sich beide seit langem aktiv gegen ACTA engagieren, heute Stellung bezogen.
Vor wenigen Tagen haben wir hier eine kurze Bewertung des schleswig-holsteinischen Koalitionsvertrages aus innen- rechts-, medien- und netzpolitischer Sicht vorgenommen. An dieser Stelle hat Matthi Bolte einen kurzen Gastbeitrag verfasst, in dem er eine Kurzbewertung des NRW-Koalitionsvertrags aus netzpolitischer Sicht vornimmt. In seiner Bewertung kommt Matthi zu dem Schluss, dass der Koalitionsvertrag eine klar erkennbare grüne Handschrift trägt.
Mit Überraschung hat Wolfgang Wieland auf den Seiten des AK Vorrat gelesen, dass er nun für die Vorratsdatenspeicherung sei. Das Gegenteil ist richtig - und das weiß, bei allem Verständnis für seine parteipolitischen Interessen als Chef der Piratenfraktion in Kiel, auch der Verfasser des Artikels Patrick Breyer. Schließlich haben er und Wolfgang Wieland gemeinsam gegen das deutsche Vorratsdatenspeicherungs-Umsetzungsgesetz geklagt.
In drei Wochen will die Koalition aber nun endgültig ein Leistungsschutzrecht vorlegen. Das kommt bekannt vor? Das Leistungsschutzrecht wurde in den letzten zweieinhalb Jahren so oft angekündigt, dass man sich in einer Endlos-Schleife glaubt. Es ist noch völlig unklar, wie ein Gesetz aussehen soll, dass dem „Schutz der verlegerischen Leistung im Internet“ dient. Nach wie vor sind mehr Fragen offen als geklärt. Welche Leistung genau will man schützen? Auch Einzelteile der verlegerischen Leistung, wie „Snippets“? Für welche Nutzung soll bezahlt werden? Für die gewerbliche? Und wann ist sie das? Auch wer eigentlich bezahlen soll, ist unbeantwortet.
Heute läuft die Online Konsultation zum Open Government Eckpunktepapier des IT Planungsrates an, die bis zum 22. Juni 2012 läuft. Der Schwerpunkt der ersten Konsultationsphase liegt auf dem Aspekt Open Data. Der IT-Planungsrat fungiert als zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik und hat zum Ziel, transparentes Regierungs- und Verwaltungshandeln, die Teilhabe und gesellschaftliche Mitwirkung an Entscheidungsprozessen zu fördern.
Seit 1996 wird an der Einbführung des Adress-Standards Internet Protocol Version 6, kurz IPv6, gearbeitet. Eine kontroverse Debatte hat sich vor allem um die Frage entspannt, ob im Zuge der Umstellung auf IPv6 der Datenschutz auf der Strecke bleibt. Mit der Einführung des neuen Protokolls steigt die Verfügbarkeit von IP-Adressen ins beinahe Unermessliche , wodurch es möglich ist, dass jedes Gerät eine feste IP-Adresse erhalten kann, wodurch wiederrum die Gefahr wächst, dass individuelles Nutzerverhalten leichter identifizierbar ist. Bislang erfolgt die Vergabe von IP-Adressen meist dynamisch, d.h. der Nutzer bekommt bei jeder Einwahl eine neue IPv4-Adresse, die er maximal 24 Stunden behält. Das Prinzip der dynamischen Adressvergabe ist jedoch auch bei IPv6 möglich. Morgen ist der sogenannte "Word IPv6 Launch Day".
Archive