Seit nunmehr einem Jahr gibt es den neuen elektronischen Personalausweis -- Zeit, eine Bilanz zu ziehen. Eine solche hat heise.de am 1.11. bereits vorgenommen. Um es gleich zu sagen: Sie fällt miserabel aus. Und das zu Recht: Der neue Personalausweis ist beileibe nicht der große Wurf, der von Seiten der Bundesregierung immer wieder versprochen wurde. Ein Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger oder die innere Sicherheit ist derzeit zumindest nicht erkennbar. Seit der Einführung des „neuen Personalausweises“ (kurz: nPA) mussten die Ausweisstellen immer wieder mit Soft- und Hardwareproblemen kämpfen.
In den USA hat die amerikanische Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) vergangene Woche beschlossen, einen Universaldienst für Breitband einzuführen. Die USA zeigen damit als Land, das nicht gerade für einen planwirtschaftlichen Marktansatz verschrien ist, den Deutschen den Weg. Die FDP, namentlich die Abgeordnete Claudia Bögel, hat uns hierzulande vorgeworfen, wir würden mit unserer Forderung nach einem Universaldienst für Breitband „sozusagen eine sozialistische Zwangsversorgung vollziehen“.
Nachdem gestern im Bundestag das neue TKG nach kontroverser Diskussion verabschiedet wurde, hier eine Auswahl aus der Berichterstattung. Die Kritikpunkte der Oppositionsfraktionen, die geschlossen geben den Gesetzentwurf votierten, werden von den Journalist*innen unserem Eindruck nach stark betont. Erfolg für eine Bundesregierung sieht anders aus.
Die grüne Bundestagsfraktion hat ob der anhaltenden Debatte zur Netzneutralität einen Änderungsantrag für das Telekommunikationsgesetz eingebracht. Über die nun durch die Koalition verabschiedete Minimalregelung zur Netzneutralität geht dieser deutlich hinaus. Wir dokumentieren hier zunächst den Text und stellen ihn der Netzöffentlichkeit zur Diskussion und Verbesserung. Denn nachdem heute die TKG-Novelle in einer unbefriedigenden Fassung verabschiedet wurde, heißt es: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel.
Bei netzpolitik.org läuft gerade eine sehr interessante Diskussion darüber, ob es sich bei den Änderungen des Entwurfs des TKG durch die Regierungskoalitionen um den Versuch handelt, eine "Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür" einzuführen. Die Aussage von Manuel Höferlin (FDP), bei der jetzigen Formulierung des § 97 Abs. 4 TKG handele es sich um den Stand der TKG-Novelle aus dem Jahr 2004, macht die Widersprüche in der Debatte noch größer. Daher hier eine kurze Analyse der Geschehnisse und Diskussionen der letzten Wochen und Monate.
Die Koalition hat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Wirtschaftsausschuss beschlossen, morgen wird das Gesetz im Plenum des Bundestages debattiert. Dabei haben sich die Koalitionsfraktionen offenbar auf Kosten des Datenschutzes und auf Kosten des Rechts auf schnelles Internet für alle geeinigt. Oder, anders gesagt: Die Absage an einen Breitband-Universaldienst ist zwischen Union und FDP gegen den erforderlichen Schutz der Grundrechte verdealt worden.
Am 1. Juli 2011 fand im Bundestag eine Aktuelle Stunde zur "Einschränkung des Versammlungsrechts durch Massenfunkzellenabfrage" statt. Bei dieser Gelegenheit kündigte Jerzy Montag für die Grünen an, einen Vorschlag vorzulegen, wie die Strafprozessordnung geändert werden muss, damit sich derartige Vorfälle nicht wiederholen können. Der nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf wird bereits im Netz diskutiert und auf Antrag der Grünen heute auch im Bundestag debattiert. Die Debatte dazu kann ab ca. 13.50 Uhr im livestream verfolgt werden.
Archive