Die Demokratisierungswelle des „arabischen Frühlings“ hat auch die Debatte um die demokratiefördernde Wirkung des Internets neu entfacht. Im Zuge dieser Debatte, die jüngst vor dem Hintergrund der Diskussion um den Einsatz des „Bundestrojaners“ geführt wurde, sind auch die Unternehmen, die Programme liefern, die helfen, Kommunikation via E-Mail, in sozialen Netzwerken und in Blogs zu kontrollieren oder gar ganz verstummen zu lassen, verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Durch unsere Kleine Anfrage wurde deutlich: Die Bundesregierung hat offenbar nicht nur immer wieder beide Augen zugedrückt, wenn es um den Verkauf entsprechender Programme ging, sondern sogar den Export an autoritäre und totalitäre Staaten offenbar sogar durch sogenannte Hermesbürgschaften unterstützt. Nun wurde bekannt, dass auch das BKA für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung Software bei einer Firma gekauft, die auch das ägyptische Regime bis vor Kurzem beliefert hat.
In München findet gerade der IT-Gipfel statt, eins der sechs Topthemen ist der Ausbau von schnellem Internet in ganz Deutschland. […]
Der Bundestag hat am 1. Dezember 2012 das Zugangserschwerungsgesetz aufgehoben. Ursula von der Leyens kontraproduktive Initiative zur Schaffung von Internetsperren kommt so zum längst überfälligen Ende. Mit Ausnahme einiger weniger Abgeordneter der Union haben in den Ausschüssen und im Plenum -- hier gab es nur noch eine Gegenstimme -- Parlamentarier aller Bundestagsfraktionen dem Ende von "Zensurla" zugestimmt. Nun gilt die Konzentration wieder dem eigentlichen Problem: Der entschiedenen Bekämpfung sexuellen Missbrauchs und dem konsequenten Löschen von Missbrauchsdarstellungen.
Bereits Mitte 2011 war eine Liste der Generalstaatsanwaltschaft München bekannt geworden, in der die tatsächlichen Speicherzeiten von Telekommunikationsanbietern dokumentiert werden. Nachdem bereits diese 10-seitige Kurzversion des Papiers vor längerer Zeit geleakt wurde, hat nun gestern der AK Vorrat den ausführlichen "Leitfaden zum Datenzugriff" der Generalstaatsanwaltschaft München veröffentlicht (pdf, 411 KB). Beide Versionen des Papiers werfen die Frage auf, ob die pauschalen Behauptungen der Befürworter der Massenspeicherung, dass es keine Daten gäbe – auf die zum Beispiel im Rahmen eines „Quick Freeze“-Verfahrens zurückgegriffen werden kann – zutreffend sein können. Insgesamt gibt das Papier einen umfassenden Einblick, welche Möglichkeiten den Strafverfolgungsbehörden für Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung stehen und wie diese heute schon genutzt werden. Wir haben nun noch einmal bei der Bundesregierung nachgefragt, ob sie die Bedenken des AK Vorrats teilt und wie sie zukünftig sicherstellen will, dass zukünftig Strafverfolgungsbehörden nur Leitfaden und andere Dienstanweisungen an die Hand gegeben werden, die geltende Rechtsvorschriften beachten und den Einzelfall angemessen berücksichtigen.
Immer wieder kommt es zu Einschränkungen der Pressefreiheit. Ganz aktuell derzeit in Südafrika, wo das südafrikanische Parlament letzte Woche mit der großen Mehrheit der Regierungspartei ANC ein höchst umstrittenes Mediengesetz beschlossen hat. Unter anderem sollen danach der Besitz oder die Veröffentlichung von vertraulichem und geheimem Material mit bis zu 25 Jahren Gefängnis bestraft werden. Wir Grüne haben hierzu verschiedene Parlamentartische Initiativen vorgelegt.
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