Beim neuen Telekommunikationsgesetz muss die Bundesregierung dringend nachbessern. Wir Grüne sehen noch deutlichen Reformbedarf in einigen Bereichen: bei Breitbandversorgung, Wahrung der Netzneutralität, in der Frequenzpolitik, bei Verbraucher- und Datenschutz.
Die Bundesjustizministerin wehrt sich gegen die von CDU/CSU geradezu obsessiv verfolgte Forderung nach einer anlasslosen Vorratsspeicherungen der Daten aller Bürger. Wir unterstützen ihren Widerstand gegen eine völlig unverhältnismäßige Überwachung, deren Nutzen bis heute nicht nachgewiesen werden konnte. Der von Frau Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagene Quick Freeze, also die Sicherung von Verkehrsdaten im Verdachtsfall auf Zuruf, kommt ohne den Generalverdacht gegen alle Bürgerinnen und Bürger aus. Doch der Versuch der FDP, sich jetzt als Wahrerin der Bürgerechte zu profilieren, ist unglaubwürdig.
Der Internetzugang ist elementar als Zugang zu Wissen und für die Wahrnehmung des Rechts auf Meinungsfreiheit. Das betonen nun auch zwei internationale Initiativen, die sich mit der Kappung des Internetzugangs – z.B. bei Urheberrechtsverletzungen – beschäftigen. Neben einer Initiative des internationalen Verbraucherschutzverbands hat sich auch der zuständige UN-Sonderberichterstatter zum Schutz und zur Förderung der Meinungsfreiheit, Frank La Rue, grundsätzlich gegen das Mittel des Kappens von Internetanschlüssen ausgesprochen und dies als unverhältnismäßig und als schwerwiegende Einschränkung des Menschenrechts auf eine freie Meinungsäußerung grundsätzlich abzulehnen. Dennoch macht La Rue eine - für uns webig nachvollziehbare - Einschränkung ...
Am 6. Juni 2011 hat die Projektgruppe „Demokratie und Staat“ der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ ihre Arbeit aufgenommen, wir hatten ja ausführlich darüber berichtet. Im Anschluss an die konstituierende Sitzung habe ich dem ZDF ein kurzes Video-Interview zu den Erwartungen an die Projektgruppe und der Arbeit der Enquete allgemein gegeben. Das Video findet Ihr auf den Seiten der ZDF Mediathek. Wie immer freue ich mich über Eure Kritik und Anmerkungen.
Wie können wir unseren Kindern im Netz den größtmöglichen Schutz gewähren, ohne dabei grundlegende Freiheiten einzuschränken? Nachdem die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vergangenes Jahr gescheitert ist, war und ist dies eine der dringendsten Fragen in der Medienpolitik.
Nachdem der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag Ende dieses Jahres ausläuft, verhandeln die Ministerpräsidenten derzeit über einen neuen Staatsvertrag. Geprägt wurden die Verhandlungen unter anderem durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das für Deutschland eine kohärenten Regelung sämtlicher Glücksspiele anmahnt. In den bisher bekanntgewordenen Vertragsentwürfen wurde immer wieder auf das umstrittende Mittel von Netzsperren zurückgegriffen. Heute treffen sich die Ministerpräsidenten der Länder erneut, um abschließend über den Glückspielstaatsvertrag zu beraten. Ob ein Passus, der das Sperren von illegalen Anbietern ermöglicht, nach wie vor in dem Vertragswerk steht oder nicht, besteht Unklarheit. Die Fachpolitiker der grünen Bundesländer haben sich auf eine gemeinsame Stellungnahme zum Glückspielstaatsvetrag geeinigt, in der sie dem Instrument Netzsperren eine klare Absage erteilen und mögliche Alternativen hierzu aufzeigen.
Das größte soziale Netzwerk der Welt begibt sich in einen weiteren datenschutzrechtlich hoch problematischen Bereich. Durch die ständige Auswertung aller hochgeladenen Bilder mit automatisierter Gesichtserkennungssoftware wird die Identifizierbarkeit von Personen ungefragt ausgeweitet. Dieser Vorgang könnte angesichts der nahezu 20 Millionen Facebook-Kunden allein in Deutschland nicht mehr und nicht weniger als der Anfang vom Ende der Anonymität nicht nur im Netz, sondern auch in realen öffentlichen Räumen bedeuten. Die Bundesregierung schaut dem Treiben weiterhin untätig zu, anstatt einen vernünftigen Regelungsrahmen vorzugeben.
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