Der heutige Tag steht ganz im Zeichen der Debatte um den vom CCC untersuchten Staatstrojaner. Ab 10.00 Uhr muss sich die Bundesregierung den Fragen der Parlamentarier in den unterschiedlichen Fachausschüssen des Bundestages stellen. Ab ca. 13:55 Uhr beginnt dann die Fragestunde im Plenum des Bundestages, bei der wir Grüne in einer konstatierten Aktion zahlreiche Fragen eingereicht haben. Direkt im Anschluss an die Fragestunde findet dann eine - u.a. von uns Grünen beantragte - Aktuelle Stunde im Plenum statt. Für Bündnis 90/Die Grünen werden Volker Beck und ich sprechen.
Schnell machte die Nachricht die Runde und wurde von verschiedenen Medien aufgenommen: Offensichtlich haben sich die Vertreter der Staatskanzleien darauf verständigt, dass im neuen Entwurf des Glückspielstaatsvertrags nicht mehr auf das Mittel der Netzsperren zurückgegriffen wird. Zunächst ist jedoch noch Vorsicht geboten. So wurde zwar schon vor geraumer Zeit - zumindest hinter vorgehaltener Hand - vermutet, dass zukünftige Entwürfe keine Netzsperren mehr enthalten könnten, gleichzeitig liegt aber auch heute noch immer kein neuer Entwurf vor. Sollte es tatsächlich so sein, dass Netzsperren nicht mehr im Vertragswerk enthalten sind, wäre dies zweifellos ein großer Erfolg - auch für uns Grüne.
Vor Kurzem haben sich die Regierungen von 46 Ländern in New York am Rande der UN-Generalversammlung auf Initiative der USA und Brasiliens offiziell zur Open Government Partnership (OGP) zusammengeschlossen. Ziel des Zusammenschlusses ist es, politische Offenheit, Transparenz und Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zu fördern. Kurz nach dem Zusammenschluss der 46 Länder sind weitere Länder der Initiative beigetreten. Insgesamt erfüllen 80 Länder, darunter auch Deutschland, die Beitrittskriterien und wurden demnach eingeladen, sich an der Partnerschaft zu beteiligen. Die Liste der Länder, die in naher Zukunft der Initiative beitreten wollen, ist lang - Deutschland ist bislang leider nicht dabei. Zahlreiche Vertreter der Zivilgesellschaft drängen nun auf eine rasche Entscheidung Deutschlands, um dem Thema Open Government hierzulande neuen Schwung zu verleihen. Wir unterstützen diese Forderung und haben die Bundesregierung nach ihren Gründen für die Nicht-Teilnahme Deutschlands gefragt.
Auch weiterhin überschlagen sich die Entwicklungen in Sachen #0zaptis. Beinahe stündlich erreichen uns neue Informationen aus den Ländern. Bisher ist die Informationspraxis der Bundesregierung völlig unzulänglich. So hat der Bundesinnenminister geschlagene zwei Tage gebraucht, sich unserer Forderung nach einem sofortigen Einsatzstopp der fraglichen Software anzuschließen. Nachdem klar war, dass zumindest einzelne Länder die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eklatant missachtet haben, habem wir die Bundesregierung immer wieder aufgefordert, endlich die Karten auf den Tisch zu legen und die Rolle von Bundesbehörden offenzulegen. In den letzten Tagen verdichteten sich die Anzeichen, dass der Bund eine koordinierende Funktion eingenommen hat. Heute wissen wir, dass wir mit unserer Annahme richtig lagen und fordern die Bundesregierung noch einmal mit Nachdruck dazu auf, jetzt endlich Farbe zu bekennen.
In den deutschen Unternehmen regt sich massiver Widerstand gegen das geplante Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz der Bundesregierung. Mehr als 3000 Betriebs- und Personalräte haben nun zu einer Initiative zusammengeschlossen und warnen nachdrücklich vor den Folgen des jetzigen schwarz-gelben Gesetzesentwurfes. Die Arbeitnehmerinnenvertreter fürchten, dass das Schutzniveau für die Belegschaft insgesamt durch den jetzt vorgelegten Entwurf statt angehoben sogar noch weiter abgesenkt wird. Die DGB-Forderung "Lieber kein Gesetz als dieses" ist nur konsequent. Statt diesen Murks brauchen wir einen Beschäftigtendatenschutz, der diesen Namen auch tatsächlich verdient. Wir Grüne wollen den Rückbau von Kontrolle und Überwachung in den Betrieben, einen Schutz von Bewerbenden vor massiver Durchleuchtung und einen effektiven internen betrieblichen Datenschutz und haben hierzu einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt.
Täglich, fast stündlich erreichen uns neue Informationen, was den Einsatz der vom CCC untersuchten Software in den Bundesländern angeht. Heute wissen wir, dass zumindest einzelne Länder die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eklatant missachtet haben. Dabei steht der immer stärkere Verdacht im Raum, der Bund könnte hier eventuell bei der Beschaffung und Verteilung bzw. Weitergabe eine koordinierende und damit verantwortliche Funktion eingenommen haben. Wir Grünen setzen uns sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene für eine umfassende Aufklärung der in Raum stehenden Vorwürfe ein und geben der Bundesregierung im Rahmen einer aktuellen Stunde die Möglichkeit, sich zu erklären.
CC-Lizenzen eröffnen Urhebern größere Flexibilität und Freiheit im Umgang mit ihren Werken. Sie sind damit auch eine wichtige Antwort auf das grundlegend veränderte Arbeitsumfeld Internet, für das unser bisheriges, viel zu kompliziertes Urheberrecht in vielen Punkten nicht mehr den Bedürfnissen der Urheber entspricht. An Stelle eines Alles oder Nichts der Rechtegewährung erlauben die Standard-Lizenzverträge unkompliziert differenzierte Festlegungen. Damit werden mehr Inhalte einer sichtbaren rechtlichen Klärung zugeführt und die Weiterverwendung und Weiterverarbeitung zumindest mittelbar unterstützt. Wir Grüne unterstützen seit langem neue Modelle und Initiativen für eine möglichst weite Verbreitung von Wissen und zur Schaffung kreativer Leistungen. Ein ganz entscheidender Baustein, diesen Zielen näher zu kommen sind für uns Creative Commons-Lizenzen für digitale Informationsgüter.
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