Pünktlich zur Messe „Moderner Staat“ hat Bundesinnenminister Friedrich am 8. November 2011 den ersten bundesweiten Wettbewerb um die besten Anwendungen für offengelegte Daten gestartet. Eigentlich müssten sich darüber alle Netzpolitikerinnen und Netzpolitiker freuen. Auf jeden Fall ist es ein von uns Grünen längst geforderter richtiger Schritt. Allen engagierten Beteiligten gebührt hierfür Anerkennung. Dennoch besteht bei uns ein gewisser Vorbehalt gegen die Aktion. Anstelle sich in die Tradition der Apps4Democracy-Wettbewerbe zu stellen, hat man bewusst einen Titel mit nationaler Färbung gewählt. Die bisher so wichtige demokratiepolitische Motivation, mehr Transparenz, Informationsfreiheit und Partizipation zu ermöglich, gerät unnötig in den Hintergrund.
Die Demokratisierungswelle, die die Länder des Nahen & Mittleren Ostens und Nordafrikas seit einigen Monaten erfasst hat, hat auch die Debatte um die demokratiefördernde Wirkung des Internets neu befeuert. Im Zuge dieser Debatte sind auch diejenigen, deren Unternehmen die Technik liefern, die dazu beiträgt, Kommunikation via E-Mail, in sozialen Netzwerken und in Blogs zu manipulieren oder gar ganz verstummen zu lassen, wieder verstärkt in den Fokus gerückt – und das ist gut so. Obwohl die Bundeskanzlerin und andere Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zwar in Sonntagsreden immer wieder die demokratischen Errungenschaften der Neuen Medien preist, ist sie aber scheinbar nicht willens, Verstöße gegen universelle Menschenrechte, die vor den Augen der Weltöffentlichkeit begangen werden, zu unterbinden. Das zeigt eine nun öffentlich gewordene Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission.
Die geplante automatisierte Überprüfung von schulischen Datenbeständen auf möglicherweise unzulässig kopierte Schulbücher wirft eine Reihe von Fragen auf, vor allem datenschutzrechtliche, aber auch urheberrechtliche sowie Fragen nach dem eigentlich Sinn einer solchen Vereinbarung. Die Verantwortlichen in den Kultusministerien sind in der Pflicht, die Verhältnismäßigkeit ihres geplanten Vorgehens zu erklären und den Einsatz der entsprechenden Software ohne ausreichende Schutzmechanismen und nötigen Transparent zu verhindern. Die Verlage sind in der Pflicht, sich an der Beantwortung dieser essentiellen Fragen der digitalen Welt zu beteiligen. Statt auf rein repressive Instrumentarien zurückzugreifen, müssen sich sie sich die Frage stellen, wie durchtragende Antworten auf die vor Ihnen liegenden Herausforderungen des digitalen Zeitalters aussehen könnten.
Gestern hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht zwei für die Stärkung der Informationsfreiheit sehr erfreuliche Urteile gesprochen. Die Urteile beziehen sich vor allem auf Auskunftsplichten von Bundesministerien bei Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). So müssen Ministerien zukünftig auch über "Regierungshandeln" Auskunft erteilen. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat das Leipziger Urteil nachdrücklich begrüßt. Das Gericht habe durch seine Entscheidung "der Transparenz der Regierungsarbeit zum Durchbruch verholfen". Es handle sich um eine "gute Nachricht für alle, die von ihrem demokratischen Recht auf umfassende Information Gebrauch machen wollen". Wir Grüne werden die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes im Sinne von mehr Transparenz und dem Motto „Mehr offene Daten wagen“ weiter vorantreiben, damit die nach der gegenwärtigen, teilweise zu unbestimmte Rechtslage im Sinne der Bürgerinnen und Bürger reformiert wird.
Nachdem wir bereits vor längerer Zeit unseren grünen Entwurf eines Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz online diskutiert haben lassen, stellen wir als Grüne Bundestagsfraktion nun einen weiteren Gesetzesentwurf online zur Diskussion, um vor der Einbringung in den Bundestag die Mitarbeit an unserer Initiative zu ermöglichen und Fragen, Kritik und Anregungen aufzunehmen. Unser Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern („Whistleblowern“) ist ab sofort online diskutierbar. Wir präsentieren unseren Entwurf heute auf zwei Ebenen: Zum einen sind alle Interessierten eingeladen, auf www.gruener-gesetzentwurf.de ihre Fragen, Kritik, Ideen und Anregungen einzubringen. Zum anderen laden wir die juristische Fachwelt ein, auf den Seiten des Fachverlags C.H. Beck, der Beck Community, unter www.community.beck.de unseren Gesetzentwurf einer fundierten juristischen Prüfung zu unterziehen. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.
Seit nunmehr einem Jahr gibt es den neuen elektronischen Personalausweis -- Zeit, eine Bilanz zu ziehen. Eine solche hat heise.de am 1.11. bereits vorgenommen. Um es gleich zu sagen: Sie fällt miserabel aus. Und das zu Recht: Der neue Personalausweis ist beileibe nicht der große Wurf, der von Seiten der Bundesregierung immer wieder versprochen wurde. Ein Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger oder die innere Sicherheit ist derzeit zumindest nicht erkennbar. Seit der Einführung des „neuen Personalausweises“ (kurz: nPA) mussten die Ausweisstellen immer wieder mit Soft- und Hardwareproblemen kämpfen.
Bis auf Schleswig-Holsteins haben sich heute alle Bundesländer im Rahmen der in Lübeck stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz auf einen neuen Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags geeinigt. Leider konnte man bislang nirgend lesen, ob Netzsperren in dem neuen Vertragsentwurf enthalten sind oder nicht. Im Vorfeld der Unterzeichnung sickerte lediglich durch, dass in dem neuen Vertragstext keine Netzsperren mehr enthalten sein könnten. Diese Nachricht machte schnell die Runde. Derzeit ist von offizieller Seite noch nicht bestätigt, dass in dem neuen Vertragstext keine Sperren mehr enthalten sind. Wir können das aber hiermit tun. In der Tat sind in dem neuen Vertragswerk keine Netzsperren mehr vorgesehen. Das ist ein großer Erfolg. Ein Erfolg für all diejenigen, die sich immer wieder gegen den Einsatz des Instruments Netzsperren ausgesprochen haben. Ein Erfolg, auch für uns Grüne.
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