Bereits Mitte 2011 war eine Liste der Generalstaatsanwaltschaft München bekannt geworden, in der die tatsächlichen Speicherzeiten von Telekommunikationsanbietern dokumentiert werden. Nachdem bereits diese 10-seitige Kurzversion des Papiers vor längerer Zeit geleakt wurde, hat nun gestern der AK Vorrat den ausführlichen "Leitfaden zum Datenzugriff" der Generalstaatsanwaltschaft München veröffentlicht (pdf, 411 KB). Beide Versionen des Papiers werfen die Frage auf, ob die pauschalen Behauptungen der Befürworter der Massenspeicherung, dass es keine Daten gäbe – auf die zum Beispiel im Rahmen eines „Quick Freeze“-Verfahrens zurückgegriffen werden kann – zutreffend sein können. Insgesamt gibt das Papier einen umfassenden Einblick, welche Möglichkeiten den Strafverfolgungsbehörden für Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung stehen und wie diese heute schon genutzt werden. Wir haben nun noch einmal bei der Bundesregierung nachgefragt, ob sie die Bedenken des AK Vorrats teilt und wie sie zukünftig sicherstellen will, dass zukünftig Strafverfolgungsbehörden nur Leitfaden und andere Dienstanweisungen an die Hand gegeben werden, die geltende Rechtsvorschriften beachten und den Einzelfall angemessen berücksichtigen.
Wie dringlich das Thema Netzneutralität aktuell in Europa diskutiert wird, lässt sich an den gehäuften Konsultationen von Institutionen der EU ersehen. Nach dem GEREK -- dem Gremium der europäischen Telekommunikations-Regulierer -- hat nun die Kommission aufgerufen, zur Diskriminierungsfreiheit im Internet Stellung zu beziehen.
Auf den Seiten von "The Europaean" wird derzeit eine Debatte über "Regulierung und Anarchie im Internet" geführt. Hieran habe ich mich mit einem Gastbeitrag, den wir an dieser Stelle crossposten beteiligt. Hier gelang Ihr direkt zum Beitrag auf den Seiten von "The European".
Die grüne Bundestagsfraktion schreibt die Stelle einer Referentin oder eines Referenten für den Aufgabenbereich Netzpolitik aus. Hier erfahrt Ihr mehr zum Anforderungsprofil und zu den Bewerbungsmodalitäten. Bewerbungsfrist ist der 10.12.2011. Wir freuen uns auf Eure Bewerbungen!
Zur aktuellen Diskussion über die rechtsterroristische Mordserie habe ich heute mit meinem Kollegen Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit und Obmann des Innenausschusses der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erklärt, dass die Diskussion um die Konsequenzen des Rechtsextremismus derzeit droht, in die völlig falsche Richtung zu laufen. Eine Erweiterung von Dateien, neue Datensammlungen und eine vermeintlich verbesserte IT der Strafverfolgungsbehörden lösen nicht das Grundproblem. Das liegt nach jetzigem Stand der Erkenntnisse ganz woanders, nämlich in der Bewertung von Informationen, im fehlenden Nachhaken und in der unzureichenden Nutzung schon bestehender Möglichkeiten zur Vernetzung.
Die Nachrichten über das Ausmaß menschenverachtender rechtsextremer Gewalt sind erschütternd. Die Morde, Anschläge und Gewaltaktionen zeigen die Existenz rechtsterroristischer Strukturen. Diese Bedrohung muss von Staat und Gesellschaft entschieden bekämpft werden. Anlässlich der Neonazi-Mordserie werden von Seiten konservativer Politiker jedoch erneut der Aufbau eines sogenannten "Neonazi-Registers" sowie, wie nicht anders zu erwarten, die Wiedereinführung der anlasslossen Vorratsdatenspeicherung sensibler Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger gefordert. Hierdurch entsteht der Eindruck, dass von möglichen Versäumnissen der Sicherheitsbehörden im aktuellen Fall abgelenkt werden soll. Nach der Logik von Friedrich sollen die Bürger die Zeche zahlen, wenn der Staat seine Hausaufgaben nicht erledigt. Die Beschneidung der Freiheitsrechte wird dabei in Kauf genommen. Solche reflexhaft vorgetragenen Forderungen liegen neben der Sache und vernebeln die aus dem Vorgang folgenden Prioritäten. Sie sind weder geeignet noch erforderlich, um vergleichbare Taten in der Zukunft zu unterbinden und schon aus verfassungsrechtlichen Gründen zurückzuweisen. Die Bundesregierung muss umgehend die unsägliche Extremismus-Klausel zurücknehmen, mit der sie Initiativen gegen Rechtsextremismus in ihrer Arbeit behindert, stigmatisiert und unter Druck setzt. Wir brauchen eine massive Stärkung alle Formen zivilgesellschaftlicher Initiativen und Bündnisse gegen Rechtsextremismus.
Unter der Überschrift „Schneller Konter“ berichtete die Süddeutsche Zeitung am 31.10.2011 über eine neue Taktik der Polizei gegen gewaltbereite Fußballfans. Da es im direkten Umfald von Stadien schwer falle, Randalierer aus größeren Fangruppen herauszufischen, greife man seit gut einem Jahr auf eine spezielle Methode zurück, um gezielt zugreifen zu können: Die sogenannte „mobile Massenkontrolle“. Im Zuge dieser werden im Vorfeld von Fußballspielen auf Bahnhöfen große Kontrollpunkte mit mehr als 100 Beamten eingerichtet, an denen „verdächtige Fans“ aussteigen müssen, um nach Feststellung der Personalien fotografiert zu werden. Anhand von Videos, auf denen zum Beispiel Schlägereien bei vergangenen Spielen dokumentiert sind, will die Polizei dann Verdächtige umgehend ermitteln. Zu den im Raum stehenden Fragen, v.a. auch zur In welchen Datenbanken oder Dateien werden die bei den mobilen Massenkontrollen gewonnenen Daten und Fotografien wie lange und auf welcher Rechtsgrundlage gespeichert werden und mit welchen anderen Dateien ein Abgleich vorgenommen wird, haben wir nun die Bundesregierung mit Hilfe einer Kleinen Anfrage befragt?
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