Am 14. Dezember 2005 stimmte das Europäische Parlament für die Einführung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, deren Existenz trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und trotz der Tatsache, dass sich die entsprechende Richtlinie gerade in grundlegender Überarbeitung durch die Europäische Kommission befindet und noch nicht klar ist, wann es zu einer Neuauflage in welcher Form kommt, immer wieder dafür sorgt, dass die Debatte um die Notwendigkeit der Umsetzung der EU-Richtlinie und einer damit einhergehenden Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürgern für 6 Monate auf Vorrat geführt wird. Aktuell verhandelt die schwarz-gelbe Bundesregierung über die Ausgestaltung einer neuerlichen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Auch aus den Ländern sind immer wieder Forderungen nach einer möglichst raschen und umfassenden Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu vernehmen.
Der "Buchreport" hat mich zu unserem - auf der #BDK11 gerade beschlossenen - netzpolitischen Leitantrag und unseren urheberrechtlichen Positionen befragt. An dieser Stelle machen wir aus aktuellem Anlass auf das Interview aufmerksam.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Missstände aufdecken, müssen vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz geschützt werden, wobei auch die Interessen von Arbeitgebern und Behörden nicht außer acht gelassen werden dürfen. Die Grüne Bundestagsfraktion hat versucht, in ihrem Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern und Hinweisgeberinnen (sogenannten Whistleblowern) dies ausgewogen zu berücksichtigen. Unser Gesetzentwurf zum Schutz von HinweisgeberInnen (Whistleblowern) wurde bei einem Fachgespräch angeregt diskutiert. Dabei gab es große Unterstützung und viele wichtige Anregungen.
Der Bundestag hat am 1. Dezember 2012 das Zugangserschwerungsgesetz aufgehoben. Ursula von der Leyens kontraproduktive Initiative zur Schaffung von Internetsperren kommt so zum längst überfälligen Ende. Mit Ausnahme einiger weniger Abgeordneter der Union haben in den Ausschüssen und im Plenum -- hier gab es nur noch eine Gegenstimme -- Parlamentarier aller Bundestagsfraktionen dem Ende von "Zensurla" zugestimmt. Nun gilt die Konzentration wieder dem eigentlichen Problem: Der entschiedenen Bekämpfung sexuellen Missbrauchs und dem konsequenten Löschen von Missbrauchsdarstellungen.
Als grüne Bundestagsfraktion beschäftigen wir uns seit langem mit dem geplanten Anti Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA – genauso wie die Grünen im Europäischen Parlament. Vor kurzem haben wir in Kooperation mit der Heinrich-Böll-Stiftung eine Podiumsdiskussion zu ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement) in Berlin durchgeführt und uns mit zahlreichen Expertinnen und Experten ausgetauscht. Nun rückt die Ratifizierung des Abkommens langsam näher. Zwar ist noch unklar, wann der völkerrechtliche Vertragsabschluss– sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebene – tatsächlich stattfindet. Als Grüne haben wir uns dafür eingesetzt, dass Sachverständige in den betreffenden Ausschüssen des Bundestages angehört werden. Voraussichtlich am 14.12.2011 findet nun ein sogenannte „erweitertes Berichterstattergespräch“ zu ACTA im Unterausschuss Europarecht statt.
Bereits Mitte 2011 war eine Liste der Generalstaatsanwaltschaft München bekannt geworden, in der die tatsächlichen Speicherzeiten von Telekommunikationsanbietern dokumentiert werden. Nachdem bereits diese 10-seitige Kurzversion des Papiers vor längerer Zeit geleakt wurde, hat nun gestern der AK Vorrat den ausführlichen "Leitfaden zum Datenzugriff" der Generalstaatsanwaltschaft München veröffentlicht (pdf, 411 KB). Beide Versionen des Papiers werfen die Frage auf, ob die pauschalen Behauptungen der Befürworter der Massenspeicherung, dass es keine Daten gäbe – auf die zum Beispiel im Rahmen eines „Quick Freeze“-Verfahrens zurückgegriffen werden kann – zutreffend sein können. Insgesamt gibt das Papier einen umfassenden Einblick, welche Möglichkeiten den Strafverfolgungsbehörden für Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung stehen und wie diese heute schon genutzt werden. Wir haben nun noch einmal bei der Bundesregierung nachgefragt, ob sie die Bedenken des AK Vorrats teilt und wie sie zukünftig sicherstellen will, dass zukünftig Strafverfolgungsbehörden nur Leitfaden und andere Dienstanweisungen an die Hand gegeben werden, die geltende Rechtsvorschriften beachten und den Einzelfall angemessen berücksichtigen.
Wie dringlich das Thema Netzneutralität aktuell in Europa diskutiert wird, lässt sich an den gehäuften Konsultationen von Institutionen der EU ersehen. Nach dem GEREK -- dem Gremium der europäischen Telekommunikations-Regulierer -- hat nun die Kommission aufgerufen, zur Diskriminierungsfreiheit im Internet Stellung zu beziehen.
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