Am morgigen Samstag finden in über 50 deutschen und zahlreichen europäischen Städten Demonstrationen gegen das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) statt. Alleine in Deutschland haben sich mehr als 50.000 Menschen, darunter auch viele Grüne, zu den Demonstrationen angemeldet. Sowohl die Bundespartei von Bündnis 90/Die Grünen als auch zahlreiche Landesverbände mobilisieren zu den Demonstrationen. Die anhaltenden Proteste einer immer stärker werdenden europäischen Bürgerrechtsbewegung, die wir Grünen seit langem unterstützen, zeigen nun auch endlich in Deutschland Wirkung: Wir freuen uns sehr, dass sich die Bundesregierung circa eine Stunde nach einer grünen Aktion vor dem Bundeskanzleramt entschieden hat, die Unterzeichnung des ACTA-Abkommens nun zunächst auszusetzen. Warum es trotzdem lohnt, morgen zu den Demos zu kommen, erklärt Konstantin in diesem Beitrag.
Zuerst das Positive: Durch den Protest gegen ACTA entsteht erstmals so etwas wie eine europäische Bürgerrechtsbewegung. Doch das Negative bleibt: Bei ACTA handelt es sich um ein multilaterales Abkommen, das internationale Standards für die Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten vorschlägt. ACTA ist ein Produkt der Hinterzimmer-Politik. Die Verhandlungen verliefen insgesamt undemokratisch und höchst intranspa­rent. Parlamente wurden in den Entstehungsprozess nicht eingebunden. Nur durch anhaltenden internationalen Protest aus Wissenschaft, NGOs und von NetzaktivistInnen konnten die strittigsten Punkte aus früheren ACTA-Entwürfen gestrichen oder zumindest relativiert werden. Es bleiben aber massive politische und rechtliche Bedenken, Unklarheiten, Intransparenz und Bewertungsprobleme. Zudem wird durch ACTA eine überfällige Modernisierung des Urheberrechts behindert. Wir sehen uns deshalb hoffentlich am kommenden Samstag auf einer der europaweit zahlreich stattfindenden Aktionen gegen ACTA.
Gestern debattierte der Deutsche Bundestag unter TOP 9 der Tagesordnung über die "Digitalisierung des kulturellen Erbes". Hierzu lagen Anträge aller Fraktionen vor. An dieser Stelle dokumentieren wir den Redebeitrag von Konstantin in der gestrigen Debatte m Plenum des Bundestages. Über Rückmeldungen und Kritik freuen wir uns.
Heute ist der europäische Datenschutztag. Gestern wurden die Ergebnisse einer Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht bekannt. Die im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellte Studie ist eine weitere Ohrfeige für die Vorratsdatenbefürworter. Einmal mehr entlarven die Freiburger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Behauptungen zum vermeintlichen Nutzen der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung als leeres Gerede. Die Studie belegt erneut, dass die Einführung einer verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung in Hinblick auf die Effektivität der Strafverfolgung keinen Nutzen bringt.
Gestern beriet das Plenum des Deutschen Bundestages über einen Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG). Der Gesetzentwurf sieht vor, in § 13 des Telemediengesetzes (TMG) folgenden Absatz einzufügen. Durch diese Neuregelung will die SPD die Bundesregierung dazu bringen, die sogenannte E-Privacy-Richtlinie umzusetzen. An dieser Stelle dokumentieren wir meine gestrige Protokollrede zu dem Tagesordnungspunkt.
Am heutigen Mittwoch hat die Europäische Kommission einen ersten Entwurf einer EU-Datenschutzverordnung vorgelegt. Das bestehende Europäische Datenschutzrecht fußt bis heute noch immer auf einer Richtlinie aus dem Jahr 1995. Eine grundlegende Modernisierung ist daher mehr als überfällig. Als Grüne begrüßen wir die umfänglichen Vorschläge der Europäischen Kommission, die in die richtige Richtung weisen. Die Kommission zeigt in Sachen Datenschutz nun den Gestaltungswillen, den die Bundesregierung viel zu lange hat vermissen lassen.
Heute hat ein gemeinsames Berichterstattergespräch zum Entwurf der 14. Änderung des Luftverkehrsgesetzes stattgefunden. Darin sind auch die Modalitäten einer Erlaubniserteilung für den Einsatz von Drohnen geregelt. Drohnen stellen potentiell eine erhebliche Gefährdung des Datenschutzes der Bürgerinnen und Bürger dar. Im Laufe des heutigen Berichterstattergespräches haben wir uns mit aller Deutlichkeit dafür eingesetzt, dass die Erlaubniserteilung explizit auch die Prüfung der Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung beinhaltet. Wir freuen uns über die heutige Zusage des Staatsekretärs des Bundesverkehrsministeriums, unsere Bedenken und die des Bundesdatenschutzbeauftragten aufzugreifen.
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