Eine Revolution in der Krisenkommunikation steht bevor: Der Abschlussbericht zu den Auswirkungen der jüngsten japanischen Tsunami-Katastrophe hat deutlich gemacht, dass sich im Bereich des Katatstrophen- und Bevölkerungsschutzes neben den bisherigen, meist auf eine top-down- Kommunikation setzender Informationskanäle zusätzliche, neue Kanäle der Kommunikation etabliert haben. Die Bedeutung dieser neuen Kommunikationskanäle, die zusehends auch auf eine bottom-up-Kommunikation setzen, steigt weiter. Auf diese Entwicklung müssen die Akteure des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes reagieren.
Heute hat das Bundesverfassungsgerichts ein wichtiges Urteil zur Eingrenzung der Datennutzung durch die Ermittlungsbehörden gefällt. Zusammen mit Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, hat Konstantin die Karlsruher Entscheidung begrüßt. Sie ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem starken Internetdatenschutz. Karlsruhe beweist damit einmal mehr seine herausragende Rolle bei der Wahrung des Datenschutzes auch und besonders dort, wo es gerade brennt. Die Entscheidung ist zugleich eine Ohrfeige für die schwarz-gelbe Koalition, die bei der jüngsten Novellierung des Telekommunikationsgesetzes und der heute bemängelten Vorschriften keinerlei Nachbesserungsbedarf sah.
Heute hat die Europäische Kommission entschieden, das umstrittene ACTA-Abkommen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen zu wollen. Wir begrüßen es, dass sich die Europäische Kommission der seit langem bestehenden Forderung der Grünen nach einer Überprüfung des umstrittenen Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof nun endlich anschließt. Eine solche Überprüfung von ACTA hinsichtlich der Vereinbarkeit mit geltenden EU-Grundrechten ist überfällig. Eine Billigung des Abkommens durch den Gerichtshof darf jedoch keinen Freifahrtsschein für ACTA sein. Eine juristische Überprüfung ersetzt eine politische Bewertung des Abkommens und seiner weitereichenden Folgen nicht. Diese muss durch die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente auch weiterhin vorgenommen werden.
Millionen an Forschungsgeldern fließen aus europäischen wie auch bundesdeutschen Fördertöpfen in die Konzeptionierung und konkrete Ausarbeitung der Einsatzmöglichkeiten u.a. auch von Sicherheitstechnologien, die dazu dienen, Bürgerinnnen und Bürger systematisch und in der Fläche, d.h. möglichst umfassend zu überwachen. Die Bundesregierung betont immer wieder, dass es von ihrer Seite keinerlei Beteiligung an INDECT gegeben habe, da man das Projekt aufgrund seines „umfassenden Überwachungsgedankens“ für nicht vertretbar halte. Es stellt sich die Frage, ob diese Aussage wirklich zutreffend ist oder hier vernebelt werden soll? Nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von uns Grünen bleiben da zumindest erhebliche Zweifel.
Der schon vorher in Grundzügen bekannte Bericht des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Peter Schaar, bezüglich des Einsatzes staatlicher Überwachungssoftware, der eigentlich als Verschlusssache nicht das Licht der Öffentlichkeit erblicken sollte, ist vor wenigen Tagen geleakt worden. Der als Verschlusssache eingestufte Schaar-Bericht offenbart weitere massive Mängel der eingesetzten Spionage-Technik und des Umgangs mit ihr. Insgesamt wurden durch die Analyse Schaars mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Die Debatte um die Rechtmäßigkeit des Einsatzes entsprechender Programme dürfte damit noch lange nicht abreißen. Im Gegenteil: Es steht zu befürchten, dass die Analyse des Quellcodes des Programms weitere Fragen aufwirft.
Gestern hatten wir in einem Blogpost von unserer Kleine Anfrage mit dem Titel “Unklarheiten bei der Stiftung Datenschutz” (pdf 63 KB), die wir am 26.01.2012 an die Bundesregierung gerichtet haben, berichtet. Heute haben uns die Antworten der Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung bestätigt durch ihre Antworten auf unsere Kleine Anfrage unsere ärgsten Befürchtungen. Die Antworten belegen, dass die Stiftung Datenschutz droht, zu einem chwarz-gelben Wirtschaftstrojaner ohne jede Durchschlagskraft zu werden.
In ihrem Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 kündigten CDU, CSU und FDP an, eine Stiftung Datenschutz schaffen zu wollen, „um Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit zu prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung zu verbessern und ein Datenschutzaudit zu entwickeln." Man sei überzeugt, „dass mit dieser Lösung auch der Technologiestandort Deutschland gestärkt wird, wenn datenschutzfreundliche Technik aus Deutschland mit geprüfter Qualität weltweit vertrieben werden kann." Die Bundesregierung hat bislang kein einziges der von ihr zum Thema Datenschutz angekündigten Vorhaben tatsächlich umgesetzt. So ist u.a. bis heute unklar, ob überhaupt und wenn ja, mit welchem Organisations-, Aufgaben- sowie Finanzrahmen die Stiftung kommt und wie sie ausgestattet sein wird. Hierzu haben wir die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage befragt.
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