Gestern hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet, dass die Europäische Kommission heute Deutschland eine letzte, vierwöchige Frist vor Aufnahme des Klageverfahrens gegen die Bundesrepublik wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung setzt. Die bisherige Linie der EU-Kommission ist alles andere als überzeugend: Zum jetzigen Zeitpunkt gerichtlich gegen die Bundesrepublik Deutschland vorgehen zu wollen, ist angesichts der für den Sommer angekündigten grundlegenden Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeichnerung Symbolpolitik mit der Brechstange. Die Europäische Kommission wäre gut beraten, zunächst die eigenen Hausaufgaben zu erledigen. Statt die dringend benötigte EU-Datenschutzreform weiter zu torpedieren, wie es derzeit Minister Friedrich tut, muss sich die Bundesregierung endlich für eine Rücknahme der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene einsetzen und die Bürgerinnen und Bürger so vor einem weiteren Ausverkauf ihrer verfassungsrechtlich garantierten Rechte über die europäische Ebene bewahren.
Viele Telekommunikationsfirmen, das hat eine Studie, die die europäischen Regulierer vor Kurzem vorgelegt haben, deutlich gemacht, verstoßen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität. Die Diskussion, ob es einer gesetzlichen Festschreibung des Prinzips der Netzneutralität bedarf, wird seit langem intensiv geführt - sowohl auf bundes- wie auf europäischer Ebene. Als Grüne kämpfen wir seit langem für eine echte Netzneutralität. Im Bundestag haben wir verschiedene Anträge hierzu vorgelegt und uns am Konsultationsprozess der Europäischen Kommission beteiligt. Die Bundesregierung haben wir immer wieder dazu aufgefordert, sich - auch auf europäischer Ebene - für eine gesetzliche Regelung zur Festschreibung der Netzneutralität einzusetzen - bislang ohne Erfolg. Trotz dieser intensiven Diskussionen auf Bundes- und Europaebene und der Erkenntnis, dass die Netzneutralität akut gefährdet ist, hat es die schwarz-gelbe Bundesregierung bisher leider verpasst, eine gesetzliche Regelung zur Wahrung der Netzneutralität vorzulegen.Nach Vorlage der neuesten Studie wird die Luft für diejenigen, die immer wieder behaupten, es gäbe keine Verstöße gegen die Netzneutralität, immer dünner. Wir bleiben am Ball.
Am gestrigen Montag, den 19. März 2012, fand im Deutschen Bundestag eine Anhörung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Thema „Strukturwandel der politischen Kommunikation und Partizipation“ statt. Wir hatten ausführlich über die Anhörung berichtet. Diejenigen, die das Expertengespräch verpasst haben, haben nun die Möglichkeit, die Anhörung zum Strukturwandel der politischen Kommunikation und Partizipation noch einmal nachzuschauen. An dieser Stelle dokumentieren wir die gestrige Anhörung in voller Länge. Wie immer gilt: Über Eure Rückmeldungen freuen wir uns.
Als Grüne setzen wir uns seit langem für den verstärkten Einsatz freier und offener Formate und freier Lizenzen ein. Das Portable Document Format (PDF) ist ein weit verbreitetes, im Falle der Firma Adobe proprietäres Dateiaustausch-Format. Obwohl sich die Bundesregierung an verschiedenen Stellen immer wieder für den Einsatz freier und offener Standards ausspricht, verweisen noch immer zahlreiche Internetpräsenzen von Bundesministerien und -behörden ausschließlich auf das Angebot eines einzelnen Herstellers und seiner proprietären Anwendung. Anlässlich des Document Freedom Day am 28. März haben Konstantin und Nicole Maisch als verbraucherschutzpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage mit dem Titel "Werbung für proprietäre Software auf Seiten von Bundesministerien und der öffentlichen Verwaltung" an die Bundesregierung gerichtet.
Wir haben in der Grünen Fraktion intensiv am Grünen Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern („Whistleblowern“) gefeilt. Anschließend haben wir uns im Rahmen eines Fachgesprächs mit zahlreichen Gästen über unseren Grünen Gesetzentwurf ausgetauscht haben, den wir parallel online zur Diskussion gestellt und eine Mitarbeit an der Initiative ermöglicht haben. Hier findet Ihr einen ausführlichen Blogbeitrag. Seit Anfang November 2011 haben wir interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingeladen, den grünen Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern mit uns zu diskutieren. In Kürze werden wir nun unseren überarbeiteten Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen, weshalb wir die Arbeit an unserer Initiative nun beendet haben. Über den weiteren Verlauf der Diskussion und ähnliche Initiativen werden wir regelmäßig hier berichten.
Gesten hat die Petition "Urheberrecht - Aussetzen der Ratifizierung von ACTA" die Marke von 50000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern errreicht. Da sie innerhalb von 4 Wochen nach Freischaltung erreicht wurde, wird der Bundestag eine öffentliche Anhörung zu ACTA durchführen. Heute haben Konstantin als innen- und netzpolitischer Sprecher und Memet Kilic als Obmann der Grünen im Petitionsausschuss ihre Freude über das Erreichen der Marke von 50.0000 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig haben sie die Bundesregierung noch einmal dazu aufgefordert, aus den Fehlern, die sie bei ACTA gemacht hat, zu lernen.
Derzeit streiten sich das FDP-geführte Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das FDP-geführte Bundesjustizministerium (BMJ) über die Sinnhaftigkeit von Warnhinweismodellen bei Urhebererechtsverletzungen. Am 15. März 2012 hat das BMWi zu einem „Wirtschaftsdialog“ eingeladen, um hinter verschlossenen Türen mit Vertreterinnen und Vertretern betroffener Unternehmen über entsprechende Warnhinweismodelle zu diskutieren. Sowohl über den Wirtschaftsdialog des BMWi als auch über die vom Branchenverband eco und anderer erarbeiteter Gegenstudien und den von uns an die Bundesregierung hierzu gerichteten Fragen hatten wir bereits ausführlich berichtet. Auch wenn die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage, die ich in der letzten Woche an sie gerichtet hatte, versicherte, dass im Rahmen der weiteren Überlegungen zur Implementierung von Warnhinweismodellen auch die Studien der Gegner entsprechender Modelle berücksichtigt werden sollen, verwundert es doch, dass im Rahmen der am 15. März stattfindenden Veranstaltung offenbar bewusst keine zivilgesellschaftliche Stimmen zu Wort kommen sollen.
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