Die jüngsten Pläne der Innenminister von Union und SPD , digitale Spuren von internetfähigen Geräten in Privathaushalten auch als Beweismittel vor Gericht zu verwenden, sind extrem unausgegoren. Sie gefährden die Grundrechte von Millionen von Menschen und die Digitalwirtschaft gleichermaßen.

Natürlich müssen Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten auch moderne Ermittlungsmöglichkeiten haben. Aber es gelten eben die Grenzen unseres Grundgesetzes. Die Digitalisierung unseres Lebens darf nicht dazu führen, dass der Einzelne den Ausforschungs- und Kontrollwünschen des Staates gerade in dem von Art. 13 GG besonders geschützten Bereich der eigenen Wohnung schutzlos ausgeliefert ist.

So stellt sich auch die Frage immer drängender, ob die Auswertung von durch sogenannte Smart-Home-Geräte gesammelten Daten nicht gegen den Grundsatz verstößt, dass ein Beschuldigter sich nicht selbst belasten muss.

Dieser eiserne Rechtsstaatsgrundsatz wird ad absurdum geführt, wenn der Staat sehr umfänglich auf Datenträger zugreifen darf, die präziser und umfassender Daten und Informationen preisgeben, an die sich ein Mensch kaum erinnern könnte. Aus gutem Grund hat das deutsche Bundesverfassungsgericht mit dem Schutz der Integrität informationstechnischer Systeme bereits vor einiger Zeit ein neues Grundrecht geschaffen. Das vor Jahren geschaffene Grundrecht muss rechtlich endlich weiter ausgestaltet werden.

Darüber hinaus stellen sich bezüglich der rasant voranschreitenden Verbreitung „smarter“ Geräte im privaten Lebensumfeld von Abermillionen von Nutzerinnen und Nutzern zahlreiche weitergehende Fragen, die die Bundesregierung nun endlich mit der angemessenen Notwendigkeit bearbeiten muss. Ihre bisherigen Versäumnisse beim Datenschutz und der IT-Sicherheit sind ganz massiv.

Statt millionenfacher Wanzen in unseren Wohnungen brauchen wir sichere IoT-Geräte und endlich klare rechtliche Vorgaben, beispielsweise was Mindeststandards für die IT-Sicherheit entsprechender Geräte, verpflichtende Sicherheitsupdates und neue Haftungsregelungen angeht. Auf diese warten wir seit Jahren. Sie wurden vom federführend zuständigen Innenminister immer wieder versprochen. Dennoch liegt dem Parlament bis heute kein Vorschlag für ein „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ vor.

Die Versäumnisse der Bundesregierung sind längst ein echtes Problem nicht nur bezüglich des Grundrechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch für die Digitalwirtschaft, die auch weiterhin dringend einen verlässlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von Geräten des „Internet of things“ (IoT) braucht.

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