Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde mit Spannung erwartet. Das Gericht kommt zu dem (weitreichenden) Schluss, dass Gmail kein Kommunikationsdienst ist.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, dass E-Maildiensten wie G-Mail nach EU-Recht nicht als Telekommunikationsdienst zu behandeln sind, ist zu begrüßen. Es schafft mehr Rechtssicherheit in der schwierigen Frage, wie Nutzerinnen und Nutzer im Netz besser geschützt werden können.

Die Bundesregierung und Brüssel sind jetzt in der Pflicht, sich endlich zur E-Privacy-Verordnung zu bekennen und diese voranzutreiben. Denn hierin können datenschutzrechtliche Schutzvorkehrungen für die vom Urteil betroffenen Nutzerinnen und Nutzer von OTT-Diensten auf europäischer Ebene geregelt werden.

Die Leistungen sog. OTT-Dienste sind nicht mit denen der Telekommunikations-Providern identisch und verdienen differenzierte Behandlung. Wir brauchen ein moderne und robuste Regelung, ein digitales Briefgeheimnis, das sowohl für Emails als auch für andere Messengerdienste gilt.

Ein rein Digitales Briefgeheimnis per Gesetz reicht jedoch nicht aus, es braucht auch sichere Verschlüsselung zum Schutz vor Kriminalität und Spionage. Die Bundesregierung muss sich daher jetzt klar positionieren und ihre Pläne aufgeben, Sicherheitslücken und Hintertüren in unsere digitale Infrastruktur einzubauen.

Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass auch etwa bei E-Maildiensten sachgerechte und hohe Schutzvorkehrungen zugunsten des Kommunikationsgeheimnisses und zugunsten ihrer Datenschutz- und ihrer Verbraucherrechte getroffen werden wie bislang.

Jetzt rächt sich auch, dass die Bundesregierung die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in diesem Punkt hat liegenlassen. Sie wird insbesondere bei den Vorschriften des TKG nachbessern müssen. Dazu zählt auch die Zuweisung der Aufsicht an den unabhängigen Datenschutzbeauftragten und die Schaffung effektiver Sanktionsbefugnisse für seine Behörde. 

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