gerne möchten wir Euch zu unserem Fachgespräch einladen

Fachgespräch
„Brauchen wir eine digitale Agenda für das Straf- & Strafverfahrensrecht? Freiheit und Sicherheit im Netz“
Ort: Paul-Löbe-Haus, Raum E 200

Das Internet bietet als wichtigster Kommunikationsraum unserer Zeit vielfältige Chancen der Partizipation, der Wahrnehmung von Bürgerrechten, für Innovation und die Effektivität staatlichen Handelns – das gilt gerade und auch für die Strafverfolgung.

Dabei ist das Internet mitnichten ein rechtsfreier Raum: Die Verfassungsprinzipien, die Rechtsordnung gelten analog wie digital. Zugleich bietet das Internet neue Möglichkeiten der Nutzung für Straftaten, deren Aufklärung und Verfolgung bei Verschleierung der Identität erschwert wird. Diese Herausforderung verlangt entsprechende Kapazitäten für die Strafverfolgung, neue Ermittlungsansätze ebenso wie vor allem ausreichend qualifiziertes Personal. An diesen Voraussetzungen mangelt es vielfach.

Darüber hinaus stellt sich die Frage: Ist unser Straf-und Strafverfahrensrecht für die Verfolgung von Straftaten im Netz ausreichend tauglich – mit Blick auf Betrieb und Nutzung von besonders gesicherten Kommunikations- und Handelsplattformen, verschlüsselter Messengerdienste, Ausspähen, Abfangen, sog. Hehlen von Daten, Datenveränderung und Störung der Datenverarbeitung zu kriminellen Zwecken?

Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe zu #freiheit#vernetzt#sichern stellen wir deshalb aktuelle Vorstöße aus der Bundesregierung und von Länderseite gemeinsam mit Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen auf den Prüfstand der Bürgerrechte, des Rechtsstaats und der Sicherheit.

Programm

13.30Anmeldung
14.00Begrüßung
Dr. Konstantin von Notz MdB
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
14.10 Fachvorträge der Referent*innen mit anschließender Diskussion

Aus der Praxis: Der Fall des Betreibers der Plattform, vermittels derer der Münchner OEZ-Attentäter seine Waffe gekauft hatte

Miriam Streicher, Richterin am Landgericht Karlsruhe:

Ist das Straf-und Strafverfahrensrecht zur Verfolgung von Netzkriminalität ausreichend tauglich, bestehen Mängel oder Defizite, wo gibt es Änderungs-oder Ergänzungsbedarf?

Prof. Dr. Jörg Eisele,  Universität Tübingen, Lehrstuhl für  Deutsches und Europäisches Straf-und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Computerstrafrecht

Von der Wunschliste der Strafverfolger: Zum Straf-und Strafverfahrensteil aktueller Gesetzesvorschläge zur Verfolgung von Netzkriminalität
Dr. Christian Rückert, Akademischer Rat a. Z. am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Aktuelle Gesetzesvorschläge zur Verfolgung von Netzkriminalität aus verfassungsrechtlicher Sicht

Dr. Ulf Buermeyer, Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V

Kriminalitätsbekämpfung im Internet: Neue Ermittlungsansätze statt Verbote
Dr. Mathias Schulze, Stiftung Wissenschaft und Politik

Die helle Seite im Darknet und ihre (steigende) Bedeutung für die Pressefreiheit
Daniel Moßbrucker,  Referent für Internetfreiheit bei Reporter ohne Grenzen, Autor der ARD-Dokumentation „Das Darknet – eine Reise in die digitale Unterwelt“:

Moderation: Canan Bayram MdB (Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz)

Es diskutieren:  
Dr. Konstantin von Notz MdB (stellv. Fraktionsvorsitzender)
Katja Keul MdB (Sprecherin für Rechtspolitik)
Tabea Rößner MdB (Sprecherin für Netzpolitik)
Renate Künast MdB
16.30Ende der Veranstaltung

Weiterführende Informationen und Anmeldung:

Nähere Informationen zum Programm findet Ihr direkt auf den Seiten der grünen Bundestagsfraktion. Die Online-Anmeldung findet sich hier.

Stream:

Das Fachgespräch wird direkt auf den Seiten der grünen Bundestagsfraktion gestreamt.

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