Gerade hat der neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die  Informationsfreiheit seinen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Hier findet Ihr die Pressemitteilung des Bundesbeauftragten, hier den 27. Tätigkeitsbericht (pdf).

Im Zuge der Vorlage des Berichts habe ich heute den Umgang der Bundesregierung mit dem Beauftragten und den von ihm bearbeiteten Themen kritisiert. Seit Jahren stehen die Bundesregierung und das federführend zuständige Bundesinnenministerium mit dem Datenschutz auf Kriegsfuß. Die Große Koalition erkennt die Notwendigkeit eines effektiven Grundrechtsschutzes im digitalen Zeitalter bis heute nicht.

Auch die Bundesregierung muss endlich verstehen, dass ein effektiver Daten- und Grundrechtsschutz essentiell für die gemeinwohlorientierte Gestaltung des digitalen Wandels unserer Gesellschaft ist. Wichtiger denn je ist deshalb die Tätigkeit eines Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der sich einmischt, neue Impulse setzt und als bürgerrechtliches Korrektiv wirkt.

Die Große Koalition verweigert seit Jahren eine dringend notwendige nationale Gesetzgebung zum Schutz unserer Grund- und Verbraucherrechte. Ihr Verhalten gegenüber der EU-DSGVO bleibt höchst widersprüchlich. Das haben wir wiederholt kritisiert und entsprechende parlamentarische Vorschläge in den Deutschen Bundestag eingebracht. Mit ihrem starrsinnigen Festhalten an Plänen für digitale Gegenschläge und dem staatlichen Handel mit Sicherheitslücken sowie ihren jüngsten Vorschlägen zur Ausweitung der Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) wandelt sie auch weiterhin auf verfassungsrechtlich extrem dünnem Eis.

Wann das von ihr seit Jahren angekündigte IT-Sicherheitsgesetz 2.0 endlich kommt, ist ungewisser denn je. Die großen Chancen, die in einer Weiterentwicklung der Informationsfreiheit und einer echten Open Data-Strategie liegen, sowohl für Erhöhung von Transparenz staatlichen Handels und die Vitalisierung unserer Demokratie, als auch für digitale Innovationen, vergibt sie komplett. Das ist auch angesichts einer jahrelangen Diskussion bitter.

Die Bundesregierung sollte die Neubesetzung des Amts des Datenschutzbeauftragten dringend nutzen, um eine größere Ernsthaftigkeit im Umgang mit der Behörde an den Tag zu legen. Es kann und darf nicht sein, dass der Datenschutzbeauftragte wiederholt und bewusst aus Prüfvorgängen rausgehalten und seine Einschätzungen und Empfehlungen wissentlich übergangen werden. Dies ist schlicht nicht hinnehmbar.

Durch ein solches Vorgehen leistet die Bundesregierung dem Grundrechtsschutz einen Bärendienst und gefährdet die Akzeptanz neuer, digitaler Angebote. Gerade mit Blick auf den weiter wachsenden Sicherheitsapparat und einer anhaltenden Ausweitung seiner Befugnisse sind weitere kontinuierliche Aufwüchse und Befugniserweiterungen auch auf Seite der rechtlich vorgesehenen Kontrollinstanzen dringend geboten.

Wir werben zudem weiter dafür, dass der Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten im Parlament debattiert und die gute Tradition wieder aufgenommen wird, fraktionsübergreifend gemeinsame Vorschläge daraus abzuleiten.

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