Am heutigen 8. April findet ab 14:00 Uhr die 48. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages statt. Im Zuge der Sitzung wird eine öffentliche Anhörung zum Thema IT-Sicherheit stattfinden. Die Anhörung findet in Raum 4000 des Paul-Löbe-Hauses statt.

Hintergrund und Gegenstand der Anhörung:

Gegenstand der Anhörung werden drei Anträge der Oppositionsfraktionen sein. Als erste Fraktion hatten wir vor mehr als einem Jahr eine entsprechende, sehr umfassende Initiative vorgelegt, über die wir hier ausführlich berichtet hatten.

Wir setzen uns seit langem für eine solche öffentliche Anhörung des Innenausschusses ein, die von CDU/CSU und SPD in Ermangelung eigener Vorschläge verhindert wurde. Ihre Blockadehaltung haben wir wiederholt kritisiert.

Da seit einigen Wochen auch Initiativen der anderen Oppositionsfraktionen vorliegen, konnten sich CDU/CSU und SPD dem Ansinnen nicht länger entziehen. Während die Anträge von FDP und Linken ebenfalls Gegenstand der Anhörung sein werden, hat es die AfD offenbar verpasst, ihre Initiative als Beratungsgegenstand anzumelden.

Bei der heutigen Anhörung stehen also drei Initiativen zur Debatte:

  • Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „IT-Sicherheit stärken, Freiheit erhalten, Frieden sichern“ 19/1328 (pdf)
  • Antrag der FDP „Digitalisierung ernst nehmen – IT-Sicherheit stärken“ 19/7698 (pdf)
  • Antrag der Linken „Umsetzung effektiver Maßnahmen für digitale Sicherheit statt Backdoors“ 19/7705 (pdf)

Liste der von den Fraktionen benannten Sachverständigen:

  • Dr. Rainer Baumgart, secunet Security Networks AG, Essen
  • Dr. Sven Herpig,Stiftung Neue Verantwortung
  • Klaus Landefeld, eco – Verband der Internetwirtschaft e. V., Berlin
  • Frank Rieger,Chaos Computer Club
  • Präsident Arne Schönbohm,Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn
  • Dr. Aleksandra Sowa, Bonn

Die AfD-Fraktion hat es nicht nur verpasst, im Vorfeld der Anhörung die eigene parlamentarische Initiative auf die Tagesordnung zu setzen, sondern auch eineN SachverständigeN zu benennen.

Schriftliche Stellungnahmen:

Im Vorfeld der Anhörung bestand die Möglichkeit für die Sachverständigen, schriftliche Stellungnahmen einzureichen. Eine Übersicht der bisher eingegangenen Stellungnahmen findet sich auf der Seite des Innenausschusses.

Stream:

Die heutige Anhörung wird live auf den Seiten des Bundestags gestreamt. Auf die Videoaufzeichnung werden wir an dieser Stelle nach der Anhörung noch einmal hinweisen.

Update 23.05.2019

Im folgenden, sowie weiterhin auf der Website des Bundestags, könnt Ihr die Anhörung nachträglich anschauen:

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