Gerade hat die EU-Kommission, zum dritten Mal in drei Jahren, erneut eine Milliardenstrafe gegen Google verhängt. Gemeinsam mit meiner Kollegin Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik und Parlamentarische Geschäftsführerin der grünen Bundestagsfraktion, habe ich die Entscheidung begrüßt.

Wiederholt hat das Unternehmen seine exorbitante Marktmacht ausgenutzt und Mitbewerber diskriminiert. So wurden die eigenen Gewinne auf Kosten von gewerblichen Kunden des Konzerns und Wettbewerbern in die Höhe getrieben. Auch Verbraucher leiden, wenn der Wettbewerb auf digitalen Märkten durch derart behindert wird.

Es ist richtig und wichtig, dass die EU-Wettbewerbshüter entschlossen gegen Google vorgehen. Deutlich wird jedoch auch, dass Google mittlerweile mehrfach in die Schranken gewiesen werden musste. Es wird Zeit, dass wir aus der bisherigen Missachtung klarer Vorgaben die notwendigen Konsequenzen ziehen und digitalen Giganten endlich stärker ihre Grenzen aufzeigen. Hier bleibt auch die Bundesregierung in der Pflicht.

als Grüne Bundestagsfraktion sagen wir seit langem: Wir brauchen eine strengere Regulierung digitaler Unternehmen, um Diskriminierungsfreiheit und echten Wettbewerb auf digitalen Märkte zu gewährleisten. Zudem brauchen wir auch weiterhin eine neuen Herausforderungen gerecht werdende Verschärfung des Wettbewerbsrechts.

Dazu gehört auch die Möglichkeit, digitale Großkonzerne, die fairen Wettbewerb durch ihre schiere Größe verhindern, nötigenfalls entflechten zu können. Viele Übernahmen von Google, Facebook und Amazon hätten nie genehmigt werden dürfen. In den USA ist die Debatte zur Entflechtung der Digitalgiganten in vollem Gange. Dieser Diskussion darf sich auch die Bundesregierung nicht länger verschließen. Wir brauchen auch in Europa diese Möglichkeit.

Statt sich dieser Aufgabe endlich mit der notwendigen Entschlossenheit anzunehmen, sinniert die Bundesregierung weiterhin über eine Lockerung wettbewerbsrechtlicher Regelungen. Durch ihre Strategie gefährdet die Bundesregierung echten Wettbewerb und Verbraucherrechte gleichermaßen.

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