Zur Veröffentlichung der zweiten Tranche an Transparenzberichten, die die Unternehmen nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorlegen mussten, hat Renate Künast gestern im Namen der grünen Bundestagsfraktion Stellung genommen.

Als grüne Bundestagsfraktion haben wir noch einmal klargestellt: Wir brauchen keine Hinhaltetaktik der Bundesregierung, sondern müssen jetzt die groben Fehler bei der Schaffung des Gesetzes beseitigen.

Die Transparenzberichte der Unternehmen müssen so vergleichbar sein, dass keine monatelange und ressourcenaufwendige Evaluation nötig ist. Mittlerweile liegen die zweiten Transparenzberichte vor – und das Bundesamt für Justiz wertet noch in aller Seelenruhe die ersten Berichte aus. Die vergangenen Wahlen haben gezeigt, dass Beeinflussung immer mehr in den sozialen Medien stattfindet. Darum brauchen wir eine Ausweitung der Berichtspflicht über das Aufkommen und Bemühungen zur Reduktion von social bots sogenannter „fake Profile“.

Wir fordern schon lange eine Konkretisierung des bestehenden Melde- und Abhilfe-Verfahrens nach europäischen Vorgaben. Wir brauchen eine wirksame Gesamtstrategie gegen die Verrohung des Diskurses und Einschüchterung engagierter Menschen im Netz.

Wir fordern unter anderem:

  1. Nutzer müssen Meldewege immer leicht finden.
  2. Social bots sollten immer als solche zu erkennen sein.
  3. Ein put-back-Verfahren für zu Unrecht gelöschte Inhalte.
  4. Betroffene sollen sich mit Beschwerden über Löschungen an eine Clearingstelle wenden können.
  5. Betroffene brauchen schnellen und effektiven Rechtsschutz. Es kann nicht sein, dass juristisches Fachwissen nötig ist, um einen Inhalt zu melden.
  6. Gemeinsam mit den Ländern muss ein moderner und effektiver Jugendschutz entwickelt werden.
  7. Falschnachrichten dürfen kein attraktives Geschäftsmodell sein.

Es liegen Gesetzesinitiativen aller Oppositionsfraktionen vor, über die wir hier immer wieder berichtet hatten. Unsere Vorschläge müssen in einer Anhörung im Rechtsausschuss mit Sachverständigen diskutiert werden.

Die zentrale Herausforderung an die Regierung heißt bei der Novellierung des NetzDG: Die Balance zwischen Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit zu wahren.

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